Richter Dieter Klotz sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „schamlosen Ausnutzen“ eines leichtgläubigen Seniors und machte der 22-jährigen Angeklagten klar, dass sie die 17 Monate Haft nur deswegen auf Bewährung bekomme, weil sie ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Eine Mitangeklagte bekam wegen Beihilfe drei Monate auf Bewährung.
Unterallgäu