Im August vergangenen Jahres landete ein nicht alltäglicher Fall auf dem Richtertisch des Arbeitsgerichts in Memmingen . Die ehemalige Leiterin eines Altenheims erkrankte vor ihrem planmäßigen Ausscheiden in den Ruhestand und wollte nicht genommene Urlaubstage finanziell entschädigt bekommen. Der Arbeitgeber weigerte sich jedoch zu zahlen und erhob seinerseits Klage gegen die ehemalige Mitarbeiterin, weil sie zu viel Personal beschäftigt habe.
Unterallgäu