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Unterallgäu: Ein "bürokratisches Monster" für einen Partei-Termin mit 15 Teilnehmern

Unterallgäu

Ein "bürokratisches Monster" für einen Partei-Termin mit 15 Teilnehmern

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    Viele Ortsverbände müssen demnächst ihre Versammlungen abhalten. Einer der kleinsten Ortsvereine im Unterallgäu hat nun eine ungewöhnliche Lösung für die Veranstaltung gefunden und einen 17-seitigen Bescheid aus dem Landratsamt dazu bekommen.
    Viele Ortsverbände müssen demnächst ihre Versammlungen abhalten. Einer der kleinsten Ortsvereine im Unterallgäu hat nun eine ungewöhnliche Lösung für die Veranstaltung gefunden und einen 17-seitigen Bescheid aus dem Landratsamt dazu bekommen. Foto: dpa

    Die Bundestagswahl im September verlangt den Parteien im Vorfeld einen wahren Sitzungsmarathon ab, der innerhalb weniger Wochen zu bewältigen ist. Allein im Unterallgäu stehen in allen 41 Ortsverbänden der CSU Ortshauptversammlungen an, auf denen die Delegierten und Kandidaten zu wählen sind. Trotz Corona müssen diese satzungsgemäß in einer Präsenzveranstaltung abgehalten und können nicht einfach ins Internet verlagert werden. In Niederrieden, einem der kleinsten CSU-Verbände im Landkreis, hat der dortige Ortsverband jetzt eine ungewöhnliche Lösung gefunden - und einen 17-seitigen Bescheid aus dem Landratsamt dazu erhalten. Darin geht es auch um Regeln zu Schirmen, Tieren und offenes Feuer.

    Am Samstag, 6. Februar, findet die Ortshauptversammlung von 14 bis 14.15 Uhr unter freiem Himmel auf einem Parkplatz statt. Erwartet werden zwischen zehn und 15 Personen, die alle Maske tragen müssen. Es wird keine Grußworte geben und keine Reden. Stattdessen werden in einem straff organisierten Programm die Formalitäten abgearbeitet. Bevor die Einladung an die Parteimitglieder verschickt werden konnte, hatte die CSU-Bundeswahlkreisgeschäftsstelle in Mindelheim für die Genehmigung zu sorgen. Die erwies sich als viel komplizierter als gedacht. Der Kreisvorsitzende und Staatsminister a. D. Franz Josef Pschierer sprach gegenüber der MZ von einem „bürokratischen Monster“, das nur noch Kopfschütteln ausgelöst habe.

    Ein 17-seitiger Bescheid ging an den CSU-Ortsverband in Niederrieden heraus

    Zuständig für die Genehmigung ist das Landratsamt Unterallgäu beziehungsweise die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Von dort ging ein 17-seitiger Bescheid zu der 15-minütigen Veranstaltung in Niederrieden heraus. Darin ist von einer „Kundgebung“ die Rede. Dem widerspricht die Bundeswahlkreisgeschäftsführerin Ulrike Höfer. „Wir machen keine Demonstration“, betont sie. Versammlungen mit bis zu 200 Personen im Freien seien auch nicht genehmigungspflichtig. Der Landkreis Ostallgäu verfahre so. Dies habe Höfer in einem langen Telefonat mit der zuständigen Sachgebietsleiterin deutlich gemacht. Erreicht habe sie lediglich, dass Ortshauptversammlungen, die in geschlossenen Räumen abgehalten werden, nicht genehmigt werden müssten. Sie müssten nur mitgeteilt werden.

    Das Landratsamt erklärt auf Anfrage: „Für Versammlungen in geschlossenen Räumen ist nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz kein Bescheid erforderlich. Anders ist das bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel zu sehen: Hier muss ein Versammlungsbescheid erlassen werden. Wenn aber klar ist, dass es sich um eine rein wahlrechtlich erforderliche Versammlung handelt, also um keine Veranstaltung, die auf die Öffentlichkeit zielt, wie zum Beispiel eine Kundgebung, werden wir uns in Zukunft kürzer fassen.“ Ob die Öffentlichkeit zugelassen wird oder nicht sei im Fall Niederrieden aus der Versammlungsanzeige nicht ersichtlich gewesen.

    Das sind einige Details aus dem Bescheid des Unterallgäuer Landratsamts

    In dem Bescheid ist akribisch aufgeführt, wie die Veranstaltung abzulaufen habe. Drei Ordner müssen gestellt werden, falls doch mehr als 15 Personen kommen. Die Versammlung müsse zu Beginn und am Ende unverzüglich der Polizei mitgeteilt werden. Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten, eine Maskenpflicht wird angeordnet.

    Verboten ist das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden, der Konsum von Alkohol, das Mitbringen von Gasflaschen oder teilweise gefüllten Dosen. Auch offenes Feuer ist nicht gestattet. Sollte es regnen, dürfen keine Stockschirme zum Einsatz kommen. Erlaubt sind nur Minischirme, sogenannte „Knirpse“.

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