Im Unterallgäu gibt es immer mehr Möglichkeiten, sich unkompliziert und schnell auf das Coronavirus testen zu lassen. Zudem kann sich jeder im Handel einen Selbsttest kaufen. Doch was ist zu tun, wenn das Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests positiv ausfällt?
Das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu klärt auf: Positive Schnelltest-Ergebnisse werden von der Teststelle an das
Das Gesundheitsamt übernimmt die Kontaktnachverfolgung
Wenn der PCR-Test den positiven Schnelltest bestätigt, wird die Quarantäne fortgeführt und das Gesundheitsamt beginnt mit der Kontaktnachverfolgung. Das Gesundheitsamt rät: Wer ein positives Schnelltest-Ergebnis erhält, sollte für sich gleich notieren, mit wem er in den zwei Tagen vor dem Test Kontakt hatte. Falls der Betroffene Symptome hat, so sollte er auch die Kontaktpersonen zwei Tage vor Symptombeginn notieren.
Wenn sich die Person mit einem im Handel erhältlichen Selbsttest getestet hat, muss sie sich bei einem positiven Ergebnis selbstständig um einen Termin für einen PCR-Test kümmern.
Der Betroffene ist außerdem verpflichtet, sich in Isolation zu begeben und sollte Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, ist die Isolation aufgehoben. Ein positives Ergebnis wird an das Gesundheitsamt gemeldet. Die Quarantäne wird fortgesetzt und das Gesundheitsamt beginnt mit der Kontaktnachverfolgung.
Positive Ergebnisse können im Unterallgäu online gemeldet werden
Unterallgäuer Bürger melden positive Selbst- oder Schnelltestergebnisse an das Mindelheimer Gesundheitsamt per E-Mail an corona-ermittlung@lra.unterallgaeu.de mit dem Betreff „positiver Selbst- oder Schnelltest“ oder per Telefonunter der Nummer 08261/995-678. Der Betroffene muss Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben.