In Sachen Corona-Impfung herrscht vor allem bei älteren Menschen in Bad Wörishofen weiterhin Verunsicherung – nicht erst seit bekannt wurde, dass sich manche Amts- und Würdenträger auf dem Weg zur Impfung vordrängeln. Im Mittelpunkt steht dabei oft das Anmeldeverfahren – und damit ein Computerprogramm namens BayImco.
Immer wieder rufen Leser bei der MZ in Bad Wörishofen an
Immer wieder melden sich zumeist hochbetagte Bürger in der Redaktion der Mindelheimer Zeitung, weil sie in Sachen Impf-Anmeldung nicht mehr weiter wissen. Was ist zu tun, wenn man es geschafft hat, sich für eine Impfung zu registrieren? An wen muss man sich wenden, wenn die erhoffte Benachrichtigung eintrifft? Vor allem: Gibt es dafür eine Frist? Das gehe aus den Anschreiben nicht hervor, heißt es. Was, wenn man sich gemeinsam mit Gattin oder Ehegatte impfen lassen will? Ob das möglich ist, wollen ebenfalls manche wissen.
Im Landratsamt Unterallgäu kann man darauf keine exakte Antwort geben. Man habe in diesen Teil des Verfahrens selbst keinen Einblick mehr, seit die Software BayImco in Betrieb ist. Dass dieses Computerprogramm anfangs nicht richtig funktionierte, hatte unlängst Dr. Max Kaplan berichtet, der die Unterallgäuer Impfzentren koordiniert. „Ein Problem war die Software BayImco zur Vergabe der Impftermine“, sagte Kaplan. „Diese funktioniert nun Gott sei Dank.“ Zuständig dafür ist das bayerische Gesundheitsministerium. Ein Sprecher der Taskforce Corona-Pandemie erläuterte gegenüber der Mindelheimer Zeitung das Verfahren.
Demnach ordnet die Software die vorgegebenen Prioritätengruppen „grundsätzlich mittels Algorithmen und zunächst auf Grundlage der vorangegangenen Datenverarbeitung.“ Algorithmen sind automatisierte Handlungsvorschriften. Alle in BayImco erfassten Daten würden dann „hinsichtlich einer Priorisierung bei einem persönlichen Impftermin nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst.“
"Eine Zufallskomponente gibt es nicht"
Derzeit erfolge eine konkrete Terminvergabe für die Erst- und Zweitimpfung ausschließlich an die aktuell aufgerufenen Personengruppen der höchsten Priorität. „Dabei werden grundsätzlich auch etwaig vorhandene spezifische Risikofaktoren und Vorerkrankungen berücksichtigt“, erläutert der Sprecher. „Andere Personen können sich zwar bereits auf dem Anmeldeportal vorab registrieren.“ Sie erhalten jedoch erst dann eine Möglichkeit, den Impftermin auszumachen, wenn sie gemäß Impfverordnung an der Reihe sind. „Eine Zufallskomponente gibt es nicht“, sagt der Sprecher.
Wer zur aktuell höchst priorisierten Gruppe zählt, erhält die Mitteilung, dass nun ein Impftermin vereinbart werden kann. „Dazu müssen sie sich anschließend mit dem örtlichen Impfzentrum in Verbindung setzen beziehungsweise alternativ die konkreten Impftermine auf der Anmeldeplattform buchen“, sagt der Sprecher. Gemeint ist die Internetseite impfzentren.bayern. Wichtig dabei: Es müssen Termine zur Erst- und Zweitimpfung vereinbart werden. „Eine einzuhaltende Frist hierfür existiert nicht“, erläutert der Tastforce-Sprecher.
Dass alle, die sich etwa online für eine Impfung registrieren, Vorerkrankungen selbst eingeben können, hat ebenfalls für Fragen gesorgt. Auf diese Weise, meinen manche, könne man sich doch einfach „nach vorne tricksen“. Dazu teilt das Ministerium mit, die Angaben würden beim Impftermin dann überprüft. Vor Ort müssen die Bürger den Nachweis für die „impfrelevanten Risikofaktoren“ erbringen. Das geht laut Ministerium zum Beispiel durch formlose ärztliche Bestätigungen, Atteste, Arztbriefe, aber auch Berichte vom Krankenhaus oder Arztrechnungen mit Diagnose bestätigt werden. Möglich sei auch der Nachweis mittels eines vom Krankenhaus oder Transplantationszentrum ausgestellten Transplantationsausweises oder eines aktuellen Insulin-Rezeptes. „Zur Klarstellung: Falsche Angaben führen nicht zu einer Impfung“, macht das bayerische Gesundheitsministerium auf seinen Internetseiten deutlich.
Über 80-Jährige haben im Unterallgäu einen Brief vom Landkreis bekommen
Das Landratsamt Unterallgäu hat alle über 80-jährigen Landkreisbürger per Brief über die Impfung informiert. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Darin heißt es auch, nach der erfolgreichen Registrierung werde man automatisch kontaktiert, sobald man an der Reihe ist. Es sei nicht nötig, vorher Kontakt zum Impfzentrum aufzunehmen. Das Landratsamt bittet auch ausdrücklich darum, auf Nachfragen zu verzichten. Dies würde die Kapazitäten der Impfzentren belasten und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führen.
Bei der Anmeldung werden die Bürger laut Landratsamt automatisch dem jeweils zuständigen Impfzentrum zugeordnet. Impfzentren gibt es in Bad Wörishofen und Memmingen. Die zentrale Rufnummer für beide lautet 08247/909910. Online registrieren kann man sich unter impfzentren.bayern.
„Sobald vom Impfzentrum buchbare Impftermine in das System eingestellt werden, erhalten die vorgemerkten Personen eine Aufforderung zur Terminvereinbarung“, schreibt das Gesundheitsministerium. Aus einer Anzahl von Terminen könne dann ein Terminpaar ausgewählt werden, für die erste und zweite Impfung. Wenn sich etwa Eheleute mit ähnlichem Alter gemeinsam impfen lassen wollen, geht das auch.
Wer seine Aufforderung zur Terminvereinbarung bereits hat, könne in diesem Fall solange warten, bis auch Gattin oder Gatte diese Aufforderung erhalten. „Dies sollte bei ähnlichen Altersgruppen in relativ geringem zeitlichen Abstand passieren“, heißt es. „Sobald beide einen Termin vereinbaren können, können sie aus den zu diesem Zeitpunkt beim Impfzentrum angebotenen Terminen zwei zeitlich benachbarte Termine buchen, falls verfügbar“, lautet die Empfehlung des Ministeriums.
Sind die Eheleute aber in zwei verschiedenen Priorisierungsgruppen – also etwa bei den über 80-Jährigen einerseits und bei den unter 80-Jährigen andererseits – empfiehlt das Ministerium diese Vorgehensweise nicht. Die Wartezeit sei dann möglicherweise zu lang.
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