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Unterallgäu: Arbeitspflicht für Asylbewerber: AfD fordert, was es bereits gibt

Unterallgäu

Arbeitspflicht für Asylbewerber: AfD fordert, was es bereits gibt

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    Im Unterallgäu haben Geflüchtete unter anderem mitgeholfen, Notunterkünfte aufzubauen und einzurichten. Insgesamt scheint der Bedarf an gemeinnützigen Arbeitskräften im Landkreis aber überschaubar zu sein.
    Im Unterallgäu haben Geflüchtete unter anderem mitgeholfen, Notunterkünfte aufzubauen und einzurichten. Insgesamt scheint der Bedarf an gemeinnützigen Arbeitskräften im Landkreis aber überschaubar zu sein. Foto: Benedikt Dahlmann

    Für eine gewisse Verwirrung hat die Kreistagsfraktion der AfD mit einem Antrag gesorgt, der in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses behandelt wurde. Darin forderte sie den Kreistag auf, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber einzuführen. Die aber ist bereits seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz verankert und wird laut Landrat Alex Eder im Unterallgäu auch umgesetzt.

    "Wir waren da mit die Ersten", sagte er. So hätten beispielsweise Asylbewerber beim Aufbau und der Ausstattung neuer Unterkünfte mitgeholfen, hätten im Bauhof mit angepackt und bei einem Ausflug der Behinderten-Kontaktgruppe die Rollstühle geschoben. Der AfD missfällt jedoch, dass diese Einsätze auf Freiwilligkeit beruhten. Sie möchte Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gemäß ihrem Antrag dazu verpflichten, täglich vier Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Wer das ablehnt, soll mit einer Kürzung der Geldleistungen um bis zu 180 Euro pro Monat bestraft werden. 

    Im Unterallgäu scheint der Bedarf an gemeinnützigen Arbeitskräften überschaubar zu sein

    Das Problem dabei ist laut Eder jedoch, dass es im Unterallgäu gar nicht so viel Bedarf an gemeinnütziger Arbeit gebe. Der Landkreis sei bestrebt, den Asylbewerbern Arbeitsgelegenheiten anzubieten, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage. "Es ist allerdings festzustellen, dass die in infrage kommenden Träger nur sehr zurückhaltend Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen." Gleichwohl sei die Verwaltung bemüht, Plätze bei weiteren Kommunen und gemeinnützigen Organisationen zu akquirieren. Träger und Vereine, die Arbeitsgelegenheiten anbieten wollen, können sich demnach gerne an das Sozialamt im Landratsamt wenden. 

    Wollte der Kreistag den Antrag der AfD eins zu eins umsetzen, bedeute das einen großen Verwaltungsaufwand, so Eder: Die Verwaltung müsste nicht nur Tätigkeiten finden, sondern auch kontrollieren, ob alle, die zur Arbeit verpflichtet sind, dieser Pflicht auch nachkommen. "Das halte ich für verwaltungsökonomisch unsinnig", sagte Eder. Er gab zudem zu bedenken, dass die Asylbewerber nur eingeschränkt mobil seien und etwa ein Asylbewerber aus Mindelheim schlecht am anderen Ende des Landkreises eingesetzt werden könne. Außerdem dürften durch den Einsatz der Asylbewerber hiesigen Unternehmen keine Aufträge streitig gemacht werden. Als Beispiel nannte er den Vorschlag eines Bürgers, wonach die Asylbewerber den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenheime die Haare schneiden könnten. "Abgesehen davon, dass Friseur ein geschützter Beruf ist, würden sich die Friseure, die bislang dort tätig sind, bestimmt bedanken", sagte Eder. 

    Bei Bedarf sollen Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden

    Wolfgang Reitinger, der Fraktionsvorsitzende der AfD, konkretisierte in der Sitzung, dass der Antrag keineswegs so gedacht gewesen sei, dass der Landkreis für alle dafür infrage kommenden Asylbewerber Arbeit finden müsse. Wenn es genügend Bedarf gebe, sollte die Mitarbeit aber verpflichtend sein. Dem wollte sich auch Landrat Eder nicht verschließen und änderte den ursprünglichen Beschlussvorschlag entsprechend ab. Demnach versuche der Landkreis, Asylbewerber in gemeinnützige Arbeit zu bringen, und zwar – sollten sich nicht genügend freiwillige Helfer finden – auch verpflichtend. 

    Im Grunde waren sich also alle einig, nur an der Abstimmung an sich schieden sich die Geister: Eder hatte die Ablehnung des AfD-Antrags mit dem obigen Zusatz verknüpft und beides zusammen zur Abstimmung gestellt. Das war nach Überzeugung Reitingers aber nicht korrekt. Aus seiner Sicht hätte zunächst über den Antrag der AfD und anschließend über den zweiten Teil des Beschlussvorschlags abgestimmt werden müssen. Da war die Entscheidung aber bereits gefallen – und zwar gegen die Stimme von Reitinger, der sich daraufhin unsicher war, ob er nun etwa gegen den eigenen Antrag gestimmt hatte. Das war jedoch nicht der Fall. 

    In der Sitzung wies Eder zudem auf die Bemühungen des Landkreises hin, die Asylbewerber nicht nur in gemeinnützige Arbeit zu bringen, sondern sie auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Dazu habe der Landkreis in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter bislang vier Jobbörsen für Geflüchtete angeboten, die auf große Resonanz gestoßen seien. So hätten sich für die Jobbörse in Memmingen 600 Geflüchtete angemeldet, tatsächlich gekommen seien aber sogar 800. "Diese Beispiele zeigen, dass viele Geflüchtete arbeiten wollen", so Eder. 

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