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Unterallgäu: Abiturjahrgang in Mindelheim in Quarantäne: Wenn Corona das Abi stört

Unterallgäu

Abiturjahrgang in Mindelheim in Quarantäne: Wenn Corona das Abi stört

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    Abiturjahrgang in Mindelheim in Quarantäne: Wenn Corona das Abi stört
    Abiturjahrgang in Mindelheim in Quarantäne: Wenn Corona das Abi stört Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa-Zentralbild/dpa

    Weil es kurz vor den Osterferien zu einem Coronafall in der Q12 des Maristenkollegs gekommen ist, befand sich der gesamte Abiturjahrgang über die Osterfeiertage in Quarantäne. Auch Lehrer sollen betroffen sein. Aus Gründen des Datenschutzes mochte die Schulleitung allerdings nicht mitteilen, wie viele Lehrkräfte betroffen sind. Derweil stellt sich für die Abiturienten immer mehr die Frage, was geschieht, sollte ein Corona-Infektionsfall während der Abschlussprüfungen auftreten.

    Dazu erklärte auf Anfrage das Staatsministerium für Unterricht und Kultus: „Bei einem positiven Corona-Fall während einer Abiturprüfung erfolgt die Kontaktpersoneneinstufung wie sonst auch im schulischen Umfeld üblich grundsätzlich über eine Risikoermittlung durch das zuständige Gesundheitsamt.“ Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Kontaktpersonenmanagement nehme das Gesundheitsamt eine Einstufung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und gegebenenfalls weiteren Schulpersonals in die Kategorien Kontaktpersonen 1 oder 2 vor.

    Das Gesundheitsamt prüft das gesamte Umfeld

    Somit erfolge immer eine Prüfung des gesamten Umfeldes des positiven Falls durch das Gesundheitsamt. Da individuelle Prüfungen stattfinden, können daraus unterschiedliche Einstufungen von Mitschülerinnen und Mitschülern – je nach Fallkonstellation – resultieren.

    Grundsätzlich würden alle Maßnahmen mit dem Ziel des größtmöglichen Gesundheitsschutzes aller an den Abschlussprüfungen Beteiligten getroffen und sollen eine verlässliche Prüfungsdurchführung gewährleisten. Daher werden sie jeweils mit Bezug auf das dynamische Infektionsgeschehen und auf Erfahrungswerte hinsichtlich der Testungen kontinuierlich überprüft und falls nötig angepasst.

    Soweit Prüflinge aufgrund der Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes zu einzelnen oder mehreren Prüfungen nicht zugelassen werden, besteht die Möglichkeit, an Nachterminen teilzunehmen.

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