Es war nicht das Urteil, das sich der Angeklagte und seine Verteidigerin gewünscht hatten: Der Unterallgäuer muss seinen Führerschein für sechs Monate abgeben. Vor allem wegen des Entzugs der Fahrerlaubnis hatte der Mann bereits Einspruch gegen den ursprünglich gegen ihn verhängten Strafbefehl eingelegt.
Unterallgäu