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Unterallgäu: 24-jähriger Unterallgäuer prügelt sein Baby fast zu Tode

Unterallgäu

24-jähriger Unterallgäuer prügelt sein Baby fast zu Tode

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    Weil sein Baby geschrien und geweint hat, verlor ein junger Vater die Nerven und schüttelte das Kind fast zu Tode (Symbolfoto)
    Weil sein Baby geschrien und geweint hat, verlor ein junger Vater die Nerven und schüttelte das Kind fast zu Tode (Symbolfoto) Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

    „Das Wochenende vom 11. und 12. Januar hätte ein ganz Besonderes sein sollen, nahm aber einen tragischen Verlauf“: Mit diesen Worten leitet Richter Andreas Grosch seine Urteilsbegründung am Memminger Landgericht ein. Auf der Anklagebank sitzt ein 24-jähriger Unterallgäuer, der an besagtem Januar-Wochenende seinen vier Monate alten Sohn lebensgefährlich verletzt hat. Am vierten Verhandlungstag fällt das Urteil: Der junge Vater erhält eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

    Sowohl der 24-Jährige, als auch die heute 17-jährige Mutter wohnen zur Tatzeit jeweils noch bei ihren Eltern. Ein als Zeuge geladener Polizist beschreibt die Beziehung der beiden als ein „ständiges Auf und Ab mit viel Streit“. Der Säugling lebt bei seiner Mutter, sein Vater besucht ihn oft. Dabei verhält er sich nach übereinstimmenden Zeugenaussagen so, „wie man es von einem Vater erwartet“, sagt Richter Grosch.

    Nachts um vier Uhr begann das Baby zu schreien

    An dem Januar-Wochenende übernachtet der Säugling erstmals beim Vater. Gegen vier Uhr nachts beginnt er zu schreien. Der Vater versucht, seinen Sohn zu beruhigen. Er wechselt die Windeln, gibt ihm seine Flasche und nimmt ihn auf den Arm. Doch das Kind schreit weiter.

    „Da legt es bei dem Angeklagten einen Schalter um“, sagt Staatsanwalt Thorsten Thamm. Der 24-Jährige ist übermüdet und überfordert und beginnt, den Säugling so fest an sich zu pressen, dass diesem Rippen brechen. Außerdem verpasst er seinem Sohn nach eigener Aussage „Kopfnüsse“ mit der Faust. Nicht mehr erinnern kann sich der Angeklagte daran, das Baby gewürgt zu haben. Aufgrund der Verletzungen und der Einschätzung mehrerer Sachverständiger hat die Strafkammer aber keine Zweifel, dass auch das passiert ist. Nach seinem Gewaltausbruch legt der 24-Jährige den Säugling zu sich ins Bett und schläft weiter.

    Es sei Glück, dass das Baby nach dem Schütteln wohl keine bleibenden Schäden davonträgt

    Richter und Staatsanwalt sind sich einig, dass die Verletzungen zum Tod des Säuglings hätten führen können – „wobei der Angeklagte natürlich nicht wollte, dass das Kind stirbt“, sagt Richter Grosch. Dass es überlebt und nach aktuellem Stand keine bleibenden Schäden davon trägt, sei vor allem eines: Glück.

    Dennoch wird der 24-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – nicht wegen versuchter Tötung. Denn am nächsten Morgen bringt er seinen Sohn mit dessen Oma ins Klinikum. Somit hat er nach Auffassung des Gerichts aktiv verhindert, dass der Säugling stirbt.

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