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Unterallgäu: 21-Jähriger hatte Sexfotos von Buben auf dem Handy

Unterallgäu

21-Jähriger hatte Sexfotos von Buben auf dem Handy

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    Weil er Sexfotos von minderjährigen Buben auf dem Handy hatte, musste sich ein 21-Jähriger vor Gericht verantworten.
    Weil er Sexfotos von minderjährigen Buben auf dem Handy hatte, musste sich ein 21-Jähriger vor Gericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Archivfoto)

    Im wahrsten Sinne des Wortes „kurzen Prozess“ machte Jugendrichter Markus Veit, als es im Amtsgericht Memmingen um Kinderpornografie ging. In einer knappen halben Stunde war die Sache erledigt.

    Staatsanwältin Katharina Kling wirft dem inzwischen 21-jährigen Angeklagten aus dem Unterallgäu vor, dass er sich im März 2017 zwei kinderpornografische Bilder zuschicken ließ. Außerdem habe er im Oktober 2018 die Thumbnails (englisch für Vorschaubilder) von neun Videofilmen und drei Fotos auf seinem Smartphone gehabt. Für Kling besteht kein Zweifel, dass er zu einem früheren Zeitpunkt auch die Originale besessen hatte. In allen Fällen geht es um pornografische Darstellungen von Buben, die maximal 13 Jahre alt sind.

    Der Angeklagte kommt in Begleitung seiner Mutter in den Sitzungssaal. Die Vorwürfe räumt er gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Die Sache tue ihm aufrichtig leid: „Ich will mich ändern und endlich einen Schulabschluss machen!“

    Der Angeklagte wohnt zuhause, hat mehrere Geschwister und wurde in der Schule gehänselt

    Er sei zwar homosexuell, stehe auf Männer, habe aber keinesfalls Interesse an Kindern. Er wisse daher nicht, was ihn bewogen habe, die Bilder und Filme anzuschauen. Der junge Mann macht einen etwas unbedarften Eindruck. Er wohnt noch zuhause und hat mehrere Geschwister. In der Schule sei er gehänselt, einmal auch verprügelt worden. In seinem letzten Wort versichert er erneut, dass eine vergleichbare Tat „nie wieder“ vorkommen wird.

    Da keine Zeugen geladen sind, folgen schon nach etwa einer Viertelstunde Verhandlungsdauer die Plädoyers. Staatsanwältin Kling fordert ob der Tatsache, dass der Angeklagte geständig, aber auch wegen anderweitiger Delikte vorbestraft ist, eine Verurteilung wegen „sich Verschaffens“ und Besitzes von Kinderpornografie einen Jugendarrest von zwei Wochen Dauer.

    Der Angeklagte hat große Angst vor dem Gefängnis

    Rechtsanwalt Tino Brückner plädiert wie die Staatsanwältin für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Einen Arrest aber hält er „für absolut nicht zielführend“. Die Taten lägen einfach schon zu lange zurück. Außerdem sei die Angst vor dem Gefängnis bei seinem Mandanten „tief verwurzelt“.

    Jugendrichter Veit scheint nicht lange zu überlegen: Der Angeklagte wird verwarnt und muss 80 Stunden soziale Dienste ableisten. Außerdem ergeht eine sogenannte „Betreuungsweisung“. Dem Angeklagten wird also für eine bestimmte Zeit ein Erziehungsbeistand zur Seite gestellt.

    Richter: Im Internet gibt es "die ekelhaftesten Sachen"

    Im Rahmen der Urteilsbegründung sieht der Jugendrichter die Gesellschaft „auf einem schwierigen Weg“. Dieses Delikt sei in seiner eigenen Jugend schlichtweg nicht möglich gewesen. Heute könne sich Jedermann im Internet „die ekelhaftesten Sachen beschaffen.“ Dem Angeklagten schreibt er ins Gewissen: „Jedes kinderpornografische Bild missbraucht das betroffene Kind wieder und wieder!“ Ein Kind könne einem solchen Geschehen niemals zustimmen.

    Die Kosten des Verfahrens werden dem 21-Jährigen nicht auferlegt, weil er über kein Einkommen verfügt. Alle Prozessbeteiligten verzichten auf Rechtsmittel gegen das Urteil. Es ist rechtskräftig.

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