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Tussenhausen: Bürgermeister Ruf räumt Versäumnis in Tussenhausen ein

Tussenhausen

Bürgermeister Ruf räumt Versäumnis in Tussenhausen ein

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    Tussenhausens Bürgermeister Johannes Ruf.
    Tussenhausens Bürgermeister Johannes Ruf. Foto: Foto hoch drei

    In der Marktgemeinde Tussenhausen ist es zu einem Versäumnis gekommen, das möglicherweise nicht in Gänze durch Versicherungen abgedeckt werden kann. Ein Zuschussantrag war nicht bei der Regierung von Schwaben gestellt worden. Konkret war es dabei um den Neubau des Feuerwehrhauses in Mattsies gegangen. Bürgermeister Johannes Ruf hat gestern dazu nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt Unterallgäu eine Klarstellung veröffentlicht.

    Der Markt Tussenhausen habe für den Neubau des Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätzen in Mattsies versehentlich keinen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben gestellt, heißt es in der schriftlichen Erklärung vom Nachmittag. Wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen, können förderfähige Objekte mit 55.000 Euro pro Stellplatz durch den Freistaat Bayern bezuschusst werden. Johannes Ruf betont, es sei zu „keiner Zeit beabsichtigt gewesen, diesen Sachverhalt zu vertuschen oder geheim zu halten“. Im Einvernehmen mit dem Marktgemeinderat sei die Angelegenheit zum Schutze der Interessen der Gemeinde und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern nach den Vorgaben des Artikels 52 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GO) bisher in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden.

    Dem Markt Tussenhausen soll möglichst kein Schaden entstehen

    Ein Teil des entgangenen Zuschusses wurde bereits von einer Versicherung der Gemeinde übernommen. Der Markt Tussenhausen arbeite weiter daran, den jetzt noch fehlenden Betrag anderweitig zu realisieren, damit dem Markt Tussenhausen kein Schaden entsteht. Über die Höhe des noch ausstehenden Betrages machte Ruf keine Angaben. Der Vorgang sei noch nicht abgeschlossen und das weitere Vorgehen werde „bis zur endgültigen Klärung aufgrund der eindeutigen Vorgaben der Gemeindeordnung weiterhin in nichtöffentlicher Sitzung beraten“.

    Mindestens ein Gemeinderat hat aus nicht öffentlicher Sitzung geplaudert

    Offenbar hat mindestens ein Gemeinderatsmitglied aus nicht öffentlicher Sitzung geplaudert und damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen. Abschließend heißt es daher in der Mitteilung der Marktgemeinde Tussenhausen: „Geklärt werden muss aber auch, ob und inwieweit einzelne Gemeinderatsmitglieder durch Veröffentlichung von Inhalten aus den nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzungen gegen die ihnen obliegende Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben.“ (mz)

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