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Türkheim legt sich mit dem Landratsamt an

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Türkheim legt sich mit dem Landratsamt an

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    Türkheim legt sich mit dem Landratsamt an
    Türkheim legt sich mit dem Landratsamt an

    Um diesen Solarpark hatte es bereits mehrere Turbulenzen geben. Anfang Februar letzten Jahres hatte der Stuttgarter Projektentwickler Martin Bucher die Markträte nur mit neun zu sechs Stimmen für den Plan seines 10,88 Hektar großen Solarparks einen Kilometer südlich von Irsingen und einen Kilometer nordöstlich der Gartenstadt von Bad Wörishofen an der Straße Richtung Stockheim überzeugen können. Mit drei Gegenstimmen billigten dann die Türkheimer Marktgemeinderäte Anfang Mai den Bebauungsplan-Entwurf. Auch der Entwurf für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes - landwirtschaftliche Flächen werden in solche für Energiegewinnung umgewidmet - wurde abgesegnet.

    Dabei hatte sich zuvor bei einem "Scoping-Termin" (ein Erörterungstermin, bei dem die Durchsetzbarkeit des Vorhabens abgeklopft werden soll) im Landratsamt die Behörde eindeutig gegen den Plan in diesem reinen Außenbereich ausgesprochen und betont, dass sie ihn nicht genehmigen werde. Daraufhin hatte der Planer gewechselt, das Projekt wurde beibehalten.

    Doch an der Meinung des Landratsamtes hat sich auch ein Jahr später nichts geändert - und wird es nicht. Dies ergab sich aus den Einwendungen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan, mit denen sich die Markträte nun zu befassen hatten.

    Zwei Stellungnahmen sind es, die vor allem herausstechen: die des Kreisbaumeisters und die des Sachgebietes Naturschutz. Hauptkritikpunkte sind: Die Anlage liege weitab jeglicher Bebauung und völlig isoliert in der Landschaft; es handele sich um eine ungestörte landwirtschaftliche Fläche; die ebene Landschaft sei gekennzeichnet gerade durch das Fehlen von Baulichkeiten und würde durch die "wuchtige Solaranlage" diese Eigenart verändern, die Landschaft würde zersiedelt; befürchtet werde eine nachhaltige Beeinträchtigung der Erholungsnutzung sowie der Eigenart und Schönheit der Landschaft.

    Bauhöhe reduziert

    Diesen Einwendungen kommt der Investor entgegen mit einer Reduzierung der Bauhöhe von 3,50 auf maximal 2,50 Meter sowie einer qualitativ verbesserten Eingrünung der gesamten Anlage, die dann - so Planer Gerhard Abt (Marktoberdorf) - nicht mehr einsehbar sei. Wichtig für ihn ist ein Leitfaden der Bundesregierung zum Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genannt, nachdem die geplante Anlage eben keine erhebliche Beeinträchtigung darstelle.

    Genau dieses Gesetz ist es aber auch, das dem Markt Kopfzerbrechen bereitet, denn Türkheim wäre es lieber gewesen, den Solarpark im angrenzenden Wasserschutzgebiet errichten zu lassen. Doch dies ist aufgrund des EEG nicht möglich. Ackerflächen sind die Voraussetzung für eine hohe Einspeisevergütung, eine Tatsache, die Türkheims Bürgermeister Silverius Bihler veranlasste, eine Änderung des Gesetzes anzumahnen.

    Kritik an der Platzierung äußerte aber auch der Kreisheimatpfleger: "Das ist ein Eingriff in die bayerische Kulturlandschaft und beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild negativ." Der Regionalverband Donau-Iller bietet als Kompromiss an, die Solarparkfläche zu reduzieren, womit auch die Auswirkung auf die Landschaft "erheblich reduziert" werden könnte: "Die abriegelnde Wirkung der Solarfläche in Nord-Süd-Richtung könnte nahezu halbiert werden."

    Diesen Vorschlag, so Zweite Bürgermeisterin Irmgard Schäffler, sollte man ernsthaft erwägen. Damit könnte man vielleicht die anderen Behörden überzeugen. Sie sei zwar grundsätzlich für erneuerbare Energie, doch gehe es in diesem Fall auch um Natur- und Umweltgesichtspunkte.

    Davon ist aber Planer Abt nicht so überzeugt. Er hat in Telefongesprächen mit dem Landratsamt keinerlei Entgegenkommen festgestellt: "Jetzt schon in einem laufenden Verfahren zu sagen, dass man diesen Plan nicht genehmigen wird, das ist nicht Aufgabe einer Behörde. Damit greift sie in die Planungshoheit der Gemeinde ein." Zudem hat der Investor gegenüber Bürgermeister Bihler betont, dass diese Kürzung 20 Prozent der Gesamtfläche ausmache. Er sei bereits bei der Bauhöhe zurückgegangen.

    So wurde denn die Flächennutzungsplanänderung mit 14 gegen sechs Stimmen "abgesegnet" sowie der Bebauungsplan mit 15 gegen fünf Stimmen.

    Ob der Solarpark damit Wirklichkeit werden kann, steht aber weiterhin in den Sternen, denn das Landratsamt will hart bleiben. Der Leiter der Bauverwaltung am Landratsamt, Manfred Lieb, gegenüber der MZ: "Diese Anlage ist nicht genehmigungsfähig." Grundlage hierfür sei ein Ministerialbeschluss zum Thema Photovoltaikanlagen im Außenbereich. Dessen Kriterien seien zu berücksichtigen und "diese Anlage widerspricht den Kriterien". Den gleichen Fall habe man erst kürzlich in Mörgen gehabt. Auf Deutsch: Anlagen sollen nicht irgendwo in freier Landschaft platziert, sondern an Siedlungsbereiche angegliedert werden. Dass der Landkreis nur für Solaranlagen auf Dächern sei, verneint Lieb: "Wir haben auf der Fläche bereits Anlagen in Wiedergeltingen, Holzgünz, Schwaighausen oder Oberrieden genehmigt und derzeit ist am Ortsrand von Traunried eine geplant. Wir bleiben aber dabei: Das Vorhaben in Irsingen lehnen wir ab."

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