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Türkheim: Vorsichtiger Optimismus nach Corona-Ausbruch im Türkheimer Seniorenheim

Türkheim

Vorsichtiger Optimismus nach Corona-Ausbruch im Türkheimer Seniorenheim

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    Nach wie vor gilt das Betretungsverbot im Türkheimer Seniorenheim St. Martin wegen des Corona-Ausbruchs.
    Nach wie vor gilt das Betretungsverbot im Türkheimer Seniorenheim St. Martin wegen des Corona-Ausbruchs. Foto: Sabine Schaa-Schilbach

    Das Landratsamt nahm auf MZ-Anfrage jetzt Stellung zu der Frage, ob das Seniorenheim St. Martin Türkheim vor Ausbruch der Covid-19-Infektion ausreichend geschützt wurde: „Pflegeeinrichtungen müssen sich demnach an die Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie halten,“ betont Eva Büchele, Pressesprecherin des Landratsamtes. Hierin stehe zum Beispiel, dass sich Pflegekräfte zwei Mal pro Woche auf SARS-Cov2 testen lassen müssen. „Grundsätzlich haben Pflegeeinrichtungen Hygiene- und Pandemiepläne, die der aktuellen Corona-Lage angepasst werden mussten“, so Büchele.

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