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Türkheim: Gericht: Im Rausch schweren Unfall bei Türkheim verursacht

Türkheim

Gericht: Im Rausch schweren Unfall bei Türkheim verursacht

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    Am 11. Oktober 2019 hat sich auf der Amberger Straße zwischen Amberg und Türkheim ein schwerer Unfall ereignet. Nun landete der Fall vor dem Amtsgericht.
    Am 11. Oktober 2019 hat sich auf der Amberger Straße zwischen Amberg und Türkheim ein schwerer Unfall ereignet. Nun landete der Fall vor dem Amtsgericht.

    Wie versteinert sitzt der Unfallverursacher auf der Anklagebank – wortkarg und demütig. Der Unterallgäuer, ein 65-jähriger türkischstämmiger Mann, hat neben seinem Anwalt auch eine Dolmetscherin ins Memminger Amtsgericht mitgebracht. Sie übersetzt den Prozess simultan für ihn, da er kaum deutsch spricht und versteht.

    Der Familienvater soll einen schweren Unfall bei Türkheim verursacht haben

    Dem Familienvater wird vorgeworfen, am 11. Oktober 2019 stark alkoholisiert auf der Kreisstraße zwischen Amberg und Türkheim einen schweren Unfall gebaut und sich unerlaubt vom Unfall entfernt zu haben. An jenem Freitagnachmittag ist der Angeklagte mit seinem Kombi frontal in das Auto einer 50-Jährigen gefahren, nachdem er auf der Landstraße ins Schleudern geraten war.

    Die Frau wurde dabei mittelschwer verletzt, der Fahrer und sein Beifahrer erlitten nur leichte Blessuren. An beiden Fahrzeugen entstand ein Totalschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro.

    Der Unfallverursacher flüchtete: Nach Unfall eine Flucht zu Fuß

    Der Beschuldigte ließ über seinen Anwalt gleich zu Beginn der Anhörung verlesen, ihm tue es leid, dass durch den Unfall Personen verletzt worden sind. Er habe direkt nach dem Zusammenstoß nach dem Gesundheitszustand der Unfallbeteiligten gefragt. Nachdem sein Beifahrer von der Unfallstelle verschwunden war, habe er sich auf die Suche nach ihm gemacht.

    Etwa eine halbe Stunde später ist der betrunkene Verursacher zurückgekehrt. Zu diesem Zeitpunkt haben die von Ersthelfern verständigte Polizei und Feuerwehr bereits mit der Suche nach den beiden verschwundenen Fahrzeuginsassen begonnen.

    Eine Blutprobe ergab bei dem Türkheimer 1,5 Promille

    Richter Nicolai Braun hakt nach, warum der Angeklagte überhaupt gefahren sei. Der Unfallverursacher wollte nach einer Feier einen Bekannten nach Hause bringen. „Ich habe mehrere Bier getrunken“, übersetzt seine Dolmetscherin. Er habe aber nicht gemerkt, dass er stark alkoholisiert gewesen sei. Eine richterlich angeordnete Blutentnahme ergab später einen Alkoholwert von fast 1,5 Promille im Blut. Die als Zeugin geladene Geschädigte schildert die Sekunden nach dem Zusammenstoß: „Ich bin aus dem Auto gesprungen wie eine Tarantel.“ Die 50-jährige Berufskraftfahrerin habe im ersten Moment gedacht, ihr Auto brenne – wegen des Staubes des Airbags. Geschockt habe sie sich in ihren Kofferraum gesetzt und gewartet, bis die Einsatzkräfte eintreffen. Einem vorbeifahrenden Autofahrer, der nur einen lockeren Spruch auf Lager hatte, habe die Verunfallte „eine gezimmert.“ Richter Braun muss schmunzeln.

    Die 50-Jährige wurde nach dem Unfall ins Krankenhaus gebracht und dort fünf Tage lang stationär behandelt. Etwa zwei Wochen nach dem Unfall habe sich der Unfallverursacher bei ihr persönlich mit Blumen und Pralinen entschuldigt. Ein schwacher Trost: Immer noch ist die Kraftfahrerin wegen des Unfalls berufsunfähig. „Die Karpaltunnel an beiden Händen sind gestaucht, mir schlafen die Hände ein.“

    Die Staatsanwaltschaft fordert wegen fahrlässiger Straßengefährdung, fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht eine Haftstrafe von acht Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem solle der Angeklagte 3600 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte sei Wiederholungstäter, da er bereits im Jahr 2017 Fahrerflucht nach einem Unfall begangen hatte – damals mit einem Sachschaden in Höhe von 2600 Euro.

    Der Verteidiger des Angeklagten plädiert auf ein weniger hartes Strafmaß, da die besagte Kreisstraße ein Unfallschwerpunkt sei. Zudem sei das Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt gewesen, um seinen möglicherweise verletzten Beifahrer zu suchen.

    In seinem Urteil schließt Richter Braun den Tatbestand der Fahrerflucht nicht aus. Die Strafe fällt dennoch vergleichsweise milde aus: eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine Woche auf Bewährung sowie ein Schmerzensgeld an die Geschädigte in Höhe von 1500 Euro. Zudem muss der Türke die Kosten des Verfahrens tragen. Seinen Führerschein ist er für die nächsten 15 Monate los.

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