Herr Eckel, gab es im Bereich des Präsidiums schon Vorfälle mit sogenannten Grusel-Clowns? Wenn ja: Wo und was haben diese gemacht?
Christian Eckel: Uns wurden bislang nur einige wenige Einzelfälle in Thannhausen im Landkreis Günzburg und auch im Landkreis Neu-Ulm gemeldet. Beispielsweise erkundigte sich jemand über Telefon, wie er auf einen dieser Clowns reagieren soll, da er soeben einen solchen gesehen habe. Daneben meldete sich auch ein Schüler, der sich bei Nebel und Dämmerung an einem Arbeiter erschrak, weil dieser mit einer Heckenschere Gartenarbeiten erledigte. Das war zwar kein solcher Clown, aber am Abend zuvor hatte der 13-Jährige ein Internetvideo über diese Clowns gesehen, dessen Bilder er offenbar noch im Kopf hatte.
Rechnen Sie zu Halloween vermehrt mit solchen Clowns?
Eckel:
Bayerns Innenminister Hermann fordert harte Strafen. Aber welche Handhabe gibt es überhaupt gegen solche Fälle?
Eckel: Pauschal lässt sich das nicht sagen, da es auf den Einzelfall ankommt. Denkbar sind beispielsweise Nötigung, Bedrohung oder Körperverletzung, weil das Opfer flüchtet und sich dabei verletzt. Bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sind dann möglich. Daneben kann die „Belästigung der Allgemeinheit“ erfüllt sein, die eine Geldbuße nach sich zieht. Von Schadensersatzforderungen ganz zu schweigen ...
Wie sollte man reagieren, wenn man von einem Grusel-Clown erschreckt wird?
Eckel: Sofern Sie einen solchen Clown schon aus der Entfernung entdecken, können Sie einen Bogen um ihn machen. Generell gilt: Ruhig bleiben, den Clown nicht beachten und weitergehen. Rufen Sie zeitnah die Polizei an, weil so dem Phänomen Einhalt geboten werden kann. Nach Möglichkeit wollen wir die Identität des Verkleideten feststellen. Rechtswidrige Handlungen bringen wir zur Anzeige.
Was sollten Eltern von Kindern beachten, wenn die Kleinen an Halloween umherziehen wollen?
Eckel: Je nach Alter empfehle ich die Begleitung der Kleinen, die bei Unbekannten klingeln und Süßes verlangen. Zur Sicherheit im Straßenverkehr rate ich zu hellen Kostümen, idealerweise mit Reflektionen, sowie dazu, Taschenlampen mitzunehmen. Ansonsten rege ich ein Gespräch an, dass es auch an Halloween Grenzen gibt. Wenn etwas kaputt geht, jemand verletzt wird oder es sich um Vandalismus ganz allgemein handelt, hört der Spaß einfach auf!
Mal abgesehen von Grusel-Clowns: Was ist an Halloween erlaubt – und was nicht?
Eckel: Da knüpfe ich an meine vorigen Antworten an. Am Abend vor Allerheiligen sind meist Kinder am frühen Abend unterwegs. Jugendliche oder Erwachsene sind da eher unterrepräsentiert. Trotzdem registrieren wir „Späße“, die nicht in Ordnung sind. Wenn Straftatbestände erfüllt werden, zeigen wir diese an.
Christian Eckel ist Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten. Das Gespräch mit ihm führte Melanie Lippl.
Das ist nur spekulativ zu beantworten. Generell ist Halloween in unserem Schutzbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West seit Jahren eher unauffällig. Natürlich ist es möglich, dass der eine oder andere meint, den Halloweenabend für derartige unlustige Späße ausnutzen zu können. Aber wir wissen um das Thema und sind sensibilisiert.