Es kommt, wie es Bad Wörishofens Hoteliers am Dienstag erwartet hatten: Die Hotels der Kneippstadt sperren in der Corona-Krise zu – in Bad Wörishofen und im gesamten Allgäu. „Die Beherbergungsbetriebe schließen“, teilte die Allgäu GmbH am Mittwochmittag mit. Die Allgäuer Gastgeber folgten damit der bayerischen Allgemeinverfügung. In Bad Wörishofen sind 123 Hotels und Kurheime davon betroffen. „Diese Regelung gilt ab 18. März und endet nach derzeitiger Verfügung am 30. März“, teilt die Allgäu GmbH mit. „Unsere touristischen Gäste müssen nun also unsere Betriebe verlassen, sobald ihnen die Abreise nächstmöglich ist“, verdeutlicht Bad Wörishofens Kurdirektorin Petra Nocker die Folgen. Wie viele Menschen das am Ende betrifft, sei derzeit schwer zu sagen. Einige hätten bereits aus eigenem Antrieb die Koffer gepackt. "Es hat bereits eine große Abreisewelle eingesetzt", berichtet Nocker. Sie schätzt, dass noch etwa 1000 Gäste im Ort sind, die nun abreisen müssen.
Doch Fragen bleiben. Wie es mit Gästen ist, die zu einer ambulanten Badekur oder zu einer privaten Kur in Bad Wörishofen sind gehe aus der Verfügung nicht klar hervor, sagt Nocker. Gleiches gelte für Gäste, die zum Beispiel bei einem bestimmten Therapeuten ihre Verordnung für Physiotherapie oder Massage behandelt bekommen möchten und deswegen in Bad Wörishofen sind. Nocker selbst hatte diese Fragen am Dienstag aufgeworfen und gestellt. Eine Antwort hat die Kurdirektorin bislang nicht erhalten. „Bislang ist davon auszugehen, dass mit der Verfügung der Staatsregierung jegliche Art von Tourismus, also auch Gesundheitstourismus erfasst ist“, sagt Nocker deshalb. „Sofern jetzt also verordnete Kuren abgebrochen werden oder Heilmittelrezepte nicht fertig abgeleistet werden können, ist ebenfalls von uns angefragt, ob diese gültig bleiben und das Prozedere dazu.“ Man werde die Hoteliers informieren, sobald man Klarheit habe.
Es gibt Ausnahmen von der Schließung: Was nun gilt
Untersagt ist gemäß der Allgemeinverfügung der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben. Auch dürfen andere Unterkünfte nicht zu privaten touristischen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Allerdings: Ausgenommen von dieser Regelung sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen, wie es heißt.
Dass es durchaus schwer werden wird, dieses klar zu trennen, hatte am Dienstag bereits Hubertus Holzbock bemängelt, selbst Hotelier in Bad Wörishofen und Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes.
In Bad Wörishofen gab es zuletzt 123 Hotels und Kurheime mit insgesamt 3657 Betten. Viele davon bleiben demnächst leer. Deshalb haben sich bereits Hoteliers gemeldet, die ihr Haus für den am Dienstag beschlossenen Notfallplan von Bund und Ländern zur Verfügung stellen wollen. Dieser sieht unter anderem vor, dass Hotels zu Krankenstationen für leichtere Krankheitsverläufe in der Corona-Krise umgerüstet werden.
Welche Auswirkungen die Corona-Krise auf Bad Wörishofen haben kann:
Corona: Kurstadt drohen Millionenverluste
Kurdirektorin Nocker berichtet, es hätten sich bereits Vermieter bei ihr gemeldet haben, welche ihren Kurbetrieb für Patienten zur Verfügung stellen wollen. „Das haben wir dem Gesundheitsministerium mitgeteilt, dort wurden wir an das bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verwiesen, denen haben wir es auch mitgeteilt und warten seither auf Rückmeldung zum Bedarf“, schildert Nocker die Situation. Bad Wörishofen war in seiner Geschichte bereits zweimal Auffangort in Notsituationen: als Lazarettstadt in beiden Weltkriegen.
Tourismusverband begrüßt die Allgemeinverfügung
Beim Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben stößt die Allgemeinverfügung übrigens auf Wohlwollen. Der Vorsitzende ist Bad Wörishofens Altbürgermeister und Baustaatssekretär Klaus Holetschek (CSU). „Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsregierung, da diese Maßnahme alle Gäste, Mitarbeiter und Unternehmerfamilien schützt“, teilt der Verbandsgeschäftsführer Bernhard Joachim mit. „Es ist enorm wichtig, dass jeder in unserer Gesellschaft seinen Beitrag und sei er noch so schwierig leistet.“
Am Donnerstag, 19. März, gebe es einen von Holetschek initiierten Runden Tisch im Wirtschaftsministerium. Thema werde unter anderem sein, welche Unterstützungsmaßnahmen der Freistaat leistet und wie diese Maßnahmen unbürokratisch in Anspruch genommen werden können. Diese Hilfen reichen von Kurzarbeitergeld über Steuererleichterungen, Liquiditätskredite bis hin zu Sofortmaßnahmen in besonders betroffenen Betrieben. Über diese Hilfen informiert die neue Internetseite www.stmwi.bayern.de/coronavirus.
Mit der Hotelschließung soll die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamt werden, damit die medizinische Versorgung sichergestellt bleibt.