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Stadt sieht keine doppelte Belastung

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Stadt sieht keine doppelte Belastung

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    Der Umgang der Stadt Bad Wörishofen mit dem Fremdenverkehrsbeitrag in der Zeit vor Bürgermeister Paul Gruschka hat hohe Wellen geschlagen, vor allem in der Unternehmerschaft. Gegenüber der Mindelheimer Zeitung klagten manche Geschäftsleute darüber, dass die Stadt für jedes Ladenlokal praktisch zweimal kassiere: einmal beim Ladenbetreiber, ein weiteres Mal beim Vermieter des Ladenlokals. Außerdem kam die Frage auf, ob die Stadt auch an die Therme herangetreten sei, als beschlossen wurde, den

    Bad Wörishofens derzeit amtierender Zweiter Bürgermeister Stefan Welzel ließ mitteilen, dass Gemeinden nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2006 „sowohl Mieter als auch Vermieter zur Abführung des Fremdenverkehrsbeitrages“ heranziehen können, sofern „es sich um unterschiedliche natürliche oder juristische Personen handelt“. Dies stelle „nach der Rechtsprechung keine Doppelbelastung dar“, teilt Welzel mit. Beide, Mieter und Vermieter, würden ja auch Vorteile aus dem Fremdenverkehr ziehen. „Außerdem wird für jeden Beitragspflichtigen der Umsatz beziehungsweise Gewinn gesondert ermittelt“, so Welzel. Ausnahmen seien gemäß der geltenden Fremdenverkehrssatzung nicht möglich.

    Ob die Stadt seither auch von der Therme Fremdenverkehrsbeitrag einfordert, ließ Welzel mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis unbeantwortet.

    Der Fremdenverkehrsbeitrag war in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, als bekannt wurde, dass die Stadt ihn von der Therme nicht oder nur in geringem Umfang gefordert hatte. Die Thermenbetreiber hatten daraufhin von einer Zusage des mittlerweile verstorbenen Altbürgermeisters Erwin Singer berichtet. Dieser habe die Therme vom Fremdenverkehrsbeitrag befreit, um die Ansiedlung überhaupt zu ermöglichen. Seither werden im Rathaus Akten gesichtet. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Ermittlungen eingeleitet werden.

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