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Siebnach: Mordversuch in Siebnach: Prozess geht dem Ende entgegen

Siebnach

Mordversuch in Siebnach: Prozess geht dem Ende entgegen

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    In einem Siebnacher Flüchtlingsheim kam im vergangenen August zu einem Messerangriff.
    In einem Siebnacher Flüchtlingsheim kam im vergangenen August zu einem Messerangriff. Foto: MZ-Archiv

    Im Verfahren um einen Mordversuch in einem Asylbewerberheim in Siebnach bahnt sich nun das Ende des Verfahrens an. Am jüngsten Prozesstag wurde noch einmal ein Bewohner des Asylberwerberheimes befragt, wie er die dramatischen Minuten in der Nacht zum 31. August vergangenen Jahres erlebt hatte.

    Der Vorsitzende Richter der ersten Strafkammer Christian Liebhart deutete an, dass in der kommenden Woche wohl die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidiger anstehen. Die Abläufe sind weitgehend geklärt, es geht eigentlich nur noch um die Frage, ob der Angeklagte für seine Taten voll schuldfähig ist.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem zur Tatzeit 22-jährigen Asylbewerber aus Gambia vor, am 31. August 2020 um 5 Uhr morgens vor der Tür des Geschädigten gestanden zu haben – er habe mit der Absicht, das Opfer zu töten, geklopft und als der Geschädigte die Tür öffnete, habe der Angeklagte mit einem 7,5 Zentimeter langen Messer sofort zugestochen.

    Das wehrlose Opfer habe eine 1,5 Zentimeter lange Stichwunde erlitten. Danach sei es zu einer Rangelei auf dem Flur gekommen und das Opfer habe den Täter weggestoßen, somit sei Schlimmeres verhindert worden.

    So verhielt sich der Angeklagte bislang vor Gericht

    Der Angeklagte hatte diese Vorwürfe bei mehreren Vernehmungen und vor Gericht bestätigt. Als Grund für den „Überfall“ kam es zu dubiosen Aussagen, der Verletzte habe den Angeklagten „runter gezogen“ und spirituell bedroht, sodass er sich nicht anders zu helfen wusste.

    Der Zeuge am jüngsten Verhandlungstag, ein Bewohner des Asylbewohnerheimes in Siebnach, wiederholte bei seiner Befragung weitgehend, was schon andere Zeugen vor ihm gesagt hatten. Er habe in dieser Nacht geschlafen, als er gegen fünf Uhr von einem Lärm im Flur geweckt worden sei. Nachdem es sehr laut gewesen sei, habe er sein Zimmer verlassen und auf dem Flur zwei Menschen gesehen, die miteinander gekämpft hätten. Seine erste Tat sei gewesen, andere Bewohner zu holen, um die Kampfhähne auseinander zu bringen.

    Dies sei dann auch gelungen, den Verletzten habe man in dessen Zimmer gebracht und die Tür zugesperrt. Der Angeklagte sei in sein Zimmer gebracht worden. Danach wurden Polizei und Rettungskräfte alarmiert, Der Verletzte habe gesagt, der Angeklagte habe ihm mit einem Messer verletzt. Zum Verletzten habe er dann gesagt, er solle sich ruhig verhalten.

    Das Verhör mittels Dolmetscher gestaltete sich als nicht einfach, dem Zeugen war deutlich anzumerken, dass er sich bemühte, möglichst „nicht zu viel“ zu sagen. Der Richter hielt ihm deswegen seine Aussagen bei der Polizei dagegen.

    Der Zeuge aus der Flüchtlingsunterkunft konnte sich plötzlich an manche Dinge nicht mehr erinnern

    Im Gegensatz zu damals sagte der Zeuge vor Gericht, er habe das Messer nur auf dem Boden liegen sehen. Er habe nicht gesehen, wie zugestochen wurde. Er habe nur gesehen, wie sich die beiden Kontrahenten festgehalten hätten.

    Wenn Richter Liebhart Details hören wollte, dann kam vom Zeugen die Aussage, dies habe er vergessen. Bei der Polizei hatte er aber zu Protokoll gegeben, er habe, als er den Flur betrat, das Messer in der Hand des Angeklagten gesehen. Dies brachte dann den Richter doch etwas aus der Reserve, er riet dem Angeklagten „sich besser zu erinnern“ und verband dies mit dem Hinweis, dass auch eine uneidliche Falschaussage belangt werden könne.

    Doch der Zeuge blieb bei der Aussage, dass er vergessen habe, ob der Angeklagte die Tatwaffe in der Hand gehalten habe. Er selbst habe weder mit dem Opfer noch mit dem Täter „Stress“ gehabt. Er wisse aber, dass es zwischen Opfer und Täter Stress gegeben habe. Der Richter wollte dann wissen, ob er den Angeklagten näher kenne. Auch hier mauerte der Zeuge, sagte aber, dass der Angeklagte erzählt habe, den „Teufel und Geister“ gesehen zu haben. „Das ist alles, was ich weiß“, sagte der Angeklagte zum Schluss.

    Richter Liebhart kündigte an, dass man zu der nächsten Verhandlung das Opfer geladen habe. Wie berichtet befindet sich dieser Mann derzeit in Frankreich. Er soll zur nächsten Sitzung mit dem Zug anreisen. Nach dessen Befragung sollen dann Gutachter die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten klären. Und dann folgen Plädoyers und das Urteil.

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