Diese Schüsse gingen nach hinten los: Zwei Mindelheimer haben bei einer Familienfeier mit Schreckschusspistolen in die Luft geschossen – nun mussten sich beide vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Denn auch wenn sich Schreckschusswaffen ohne größere Hürden im Laden kaufen lassen: Die Pistole mit sich zu führen oder gar zu schießen ist im Regelfall nicht erlaubt und kann zu empfindlichen Strafen führen, wie die beiden Männer hautnah erfahren mussten.
Mindelheim