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Mindelheim: Schüsse auf Familienfeier: Empfindliche Strafen für zwei Männer

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Schüsse auf Familienfeier: Empfindliche Strafen für zwei Männer

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    Schreckschusswaffen sind von richtigen Pistolen kaum zu unterscheiden. Nicht jeder darf sie mit sich führen oder gar schießen. Zwei Mindelheimer erhielten empfindliche Geldstrafen.
    Schreckschusswaffen sind von richtigen Pistolen kaum zu unterscheiden. Nicht jeder darf sie mit sich führen oder gar schießen. Zwei Mindelheimer erhielten empfindliche Geldstrafen. Foto: Oliver Killig/dpa (Symbolbild)

    Diese Schüsse gingen nach hinten los: Zwei Mindelheimer haben bei einer Familienfeier mit Schreckschusspistolen in die Luft geschossen – nun mussten sich beide vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Denn auch wenn sich Schreckschusswaffen ohne größere Hürden im Laden kaufen lassen: Die Pistole mit sich zu führen oder gar zu schießen ist im Regelfall nicht erlaubt und kann zu empfindlichen Strafen führen, wie die beiden Männer hautnah erfahren mussten.

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