Mit einer Art „salomonischem Vergleich“ wollte das Verwaltungsgericht Augsburg den Streit zwischen dem Kläger und Ex-Bürgerliste-Gemeinderat Thomas Scharpf und der Gemeinde Rammingen in Person von Bürgermeister Anton Schwele um die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldes gegen Scharpf zu den Akten legen. Dass die Meinungsverschiedenheiten der Streitparteien um die jeweilige „Deutungshoheit“ auch nach der Verhandlung wohl noch nicht beenden sein würden, zeichnete sich schon nach Prozessende ab.
Rammingen