Die bayerische Gemeindeordnung (BayGO) schreibt sie vor und auch Rammingen ist zur Durchführung verpflichtet: alljährliche Bürgerversammlungen. Dieses demokratische Werkzeug, um Bürgern zu Belangen des Ortes das Wort zu erteilen, hätte in den kommenden Wochen in
Rammingen