Bürgermeister Anton Schwele erläuterte die Sachlage. Rammingen nehme jährlich aus der Hundesteuer 7000 Euro ein. Gut die Hälfte davon seien zur Finanzierung und Pflege der Hunde-WCs anzusetzen. Mit den restlichen Einnahmen finanziere man den Kauf der Beutel für den Hundekot. Der Bürgermeister mahnte aber an, dass die Hunde zeitnah angemeldet werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer.
Was Ramminger Hundefreunde für ihre Vierbeiner Hundesteuer zahlen müssen
Eine Erhöhung der Gebühren ist nicht vorgesehen, weil Rammingen sowieso schon über dem Durchschnitt liege. Der erste Hund kostet weiterhin 80 Euro, der zweite 120 und für jeden weiteren Hund werden 240 Euro im Jahr verlangt. Kampfhunde kosten 1000 Euro.
So hoch ist die Hundesteuer in anderen Unterallgäuer Kommunen
Amberg Der erste Hund schlägt mit 46 Euro pro Jahr zu Buche, der zweite mit 102,25 Euro und jeder weitere mit 153,50 Euro. Für Listenhunde gibt es in Amberg bislang keine eigene Regelung.
Apfeltrach 30 Euro beträgt die Jahressteuer für einen Hund. Ein zweiter Hund kostet 75 Euro, jeder weitere 90. Die Steuer für einen Kampfhund beträgt 240 Euro.
Bad Wörishofen 40 Euro pro Jahr sind für Hunde in der Kurstadt fällig und 20 Euro pro Jahr für Hunde in Außenbereichen wie Schöneschach oder Tannenbichl. Eine Sondersteuer für Kampfhunde gibt es nicht.
Breitenbrunn Die jährliche Hundesteuer beträgt 30 Euro für den ersten Hund. Ein zweiter Hund kostet 60, jeder weitere 100 Euro. Für Kampfhunde wird der zehnfache Steuersatz fällig, also 300, 600 und 1000 Euro.
Dirlewang 30 Euro pro Jahr kostet der erste Hund, 75 der zweite und 90 Euro jeder weitere. Ein Kampfhund schlägt mit 170 Euro im Jahr zu Buche.
Eppishausen Für den ersten Hund sind 30 Euro pro Jahr zu bezahlen, für den zweiten 60, für jeden weiteren 100 ¤. Kampfhunde ohne Negativzeugnis kosten 1000 Euro. Ein zweiter schlägt mit 1600 ¤ zu Buche, jeder weitere mit 2000 Euro. Für Kampfhunde mit Negativzeugnis müssen 500 Euro entrichtet werden. Ein zweiter Kampfhund kostet 800, ein dritter 1000 Euro.
Ettringen Der erste Hund kostet 40 Euro im Jahr, der zweite 100 und für jeden weiteren werden 150 Euro verlangt. Eine eigene Kategorie Listenhunde gibt es nicht.
Kammlach 40 Euro sind für einen Ersthund zu zahlen, 80 Euro für einen Zweithund pro Jahr und 110 für jeden weiteren Hund. Kampfhunde kosten 400 Euro. Ein Zweithund schlägt mit 800 Euro zu Buche und jeder weitere mit 1100 Euro.
Kirchheim Für den ersten Hund werden 40 Euro pro Jahr erhoben, für jeden weiteren 100 Euro. Für einen Kampfhund sind 350 Euro zu entrichten. Kann ein Halter ein Negativzeugnis für sein Tier vorlegen, sind 200 Euro zu zahlen.
Mindelheim Ab Januar 2012 kostet ein nicht gelisteter Hund 45 Euro pro Jahr, für einen Listenhund ist die Steuer zehnmal so hoch.
Oberrieden Der erste Hund kostet 30 Euro im Jahr, der zweite 60 und jeder weitere 100. Kampfhunde kosten analog dazu das Zehnfache.
Pfaffenhausen Für den ersten Hund müssen pro Jahr 40 Euro bezahlt werden. Der zweite kostet 60 Euro, jeder weitere 100. Für Kampfhunde sind die zehnfachen Sätze fällig, also 400, 600 beziehungsweise 1000 Euro.
Rammingen Der erste Hund kostet 80 Euro, der zweite 120 und für jeden weiteren Hund werden 240 Euro im Jahr verlangt. Kampfhunde kosten 1000 Euro.
Salgen Hier gelten dieselben Regeln wie in Oberrieden und Breitenbrunn. Der erste Hund kostet 30, der zweite 60 und jeder weitere Hund 100 Euro im Jahr. Für Kampfhunde wird der zehnfache Steuersatz fällig.
Stetten Dieselben Regeln wie in Unteregg: 30 Euro für einen Hund, 75 für einen Zweithund und 90 für jeden weiteren Hund. 240 Euro kostet ein Kampfhund.
Tussenhausen Hier kostet der erste Hund 30 Euro, der zweite 60 und jeder weitere 100 Euro im Jahr. Ein Kampfhund mit Gutachten wird mit 100 Euro besteuert, ein zweiter mit Gutachten mit 200 und jeder weitere mit 300 Euro.
Rammingen Der erste Hund kostet 80 Euro, der zweite 120 und für jeden weiteren Hund werden 240 Euro im Jahr verlangt. Kampfhunde kosten 1000 Euro.
Salgen Hier gelten dieselben Regeln wie in Oberrieden und Breitenbrunn. Der erste Hund kostet 30, der zweite 60 und jeder weitere Hund 100 Euro im Jahr. Für Kampfhunde wird der zehnfache Steuersatz fällig.
Stetten Dieselben Regeln wie in Unteregg: 30 Euro für einen Hund, 75 für einen Zweithund und 90 für jeden weiteren Hund. 240 Euro kostet ein Kampfhund.
Tussenhausen Hier kostet der erste Hund 30 Euro, der zweite 60 und jeder weitere 100 Euro im Jahr. Ein Kampfhund mit Gutachten wird mit 100 Euro besteuert, ein zweiter mit Gutachten mit 200 und jeder weitere mit 300 Euro.
Unteregg Die Jahressteuer für den ersten Hund beträgt 30 Euro, für den zweiten 75 und für jeden weiteren 90 Euro. Für einen Kampfhund werden 240 Euro berechnet.
Wiedergeltingen Hund eins kostet 60 Euro im Jahr. Für einen zweiten Hund sind 100 Euro zu zahlen und für jeden weiteren Hund 150 Euro. (jsto)
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Der Schwimmverein will die Bepflanzung und den Zaun erneuern. Die Kosten für Pflanzen betragen, so Schwele, rund 6700 Euro. Für die Erneuerung der Tore und des Zaunes würden nochmals 4000 Euro anfallen. Die Arbeiten würden in Eigenleistung vorgenommen. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass die Gemeinde schon in Vorleistung getreten sei, man habe Bäume gefällt und Baumstöcke entfernt. Die Gemeinde beteilige sich üblicherweise mit 30 Prozent an den Kosten.
Ein Beschluss, dass die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 5500 Euro gibt, fand mit zwei gegen zehn Stimmen keine Mehrheit. Bei der zweiten Abstimmung gab es eine Zustimmung für einen Zuschuss in Höhe von 4000 Euro, wobei 1000 Euro für die Vorleistung abgezogen werden.
Die Anlieger des Marktzellweges klagen nach Worten von Bürgermeister Anton Schwele über Staubbelästigung und Verkehr. In dieser Straße stehe die Verlegung neuer Wasserleitungen und Glasfaser an. Weiter müsse geklärt werden, welche Straßenlänge geteert wird, denn unter 100 Meter könnte keine Anliegerbeiträge verrechnet werden. Es wäre deshalb sinnvoll, die Verlegung der Versorgungsleitungen abzuwarten.
Eine ganze Reihe Baugesuche beschäftigt den Ramminger Gemeinderat
Auch eine provisorische Teerdecke wäre nicht sinnvoll, da man diese wieder aufreißen müsste. Der Gemeinderat schloss sich dieser Auffassung ohne Gegenstimme an .
Weiter musste sich der Gemeinderat mit einer Reihe von Baugesuchen und -voranfragen beschäftigen:
Mühlweg Für den Bau einer Holzhütte für Unterstellzwecke wird die Bauherrin von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit. Als Grenzabstand nach Süden und Osten wird jeweils ein Meter festgelegt.
BahnhofstraßeEinstimmig beschloss der Gemeinderat, dass das bestehende Gebäude um vier Meter nach Osten verlängert werden darf.
Marienweg: Grünes Licht bekam der Antrag auf Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes zu zwei Wohneinheiten.
Hochstraße: Wie der Bürgermeister erläuterte, werde im Tekturplan vom genehmigten Bauplan abgewichen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Vorgang durch die Verwaltungsgemeinschaft prüfen zu lassen.
Grottenweg Die Bauherrin plant den Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern. Nach Sicht des Bürgermeisters seien die aktuellen Planungen dem innerörtlichen Bebauungsplan angepasst. Fragen des Immissionsschutzes müssten vom Landratsamt geprüft werden. Die Zufahrt müsse weiter für alle Häuser über den Grottenweg erfolgen. Die Planungsunterlagen seien nicht vollständig und müssten noch an die Gemeinde nachgereicht werden.
Hauptstraße Dort soll ein weiteres Block-Heizkraft-Werk entstehen. Dieses soll in Notlagen als Sicherheit für die Holzschnitzelanlage dienen. Der Antrag wurde mit 12:0 Stimmen angenommen.
Flurweg Auf dem Grundstück sollen zwei Doppelhaushälften mit Garagen entstehen. Das Vorhaben passierte ebenfalls einstimmig das Gremium.
Ahornstraße Geplant ist der Bau eines Wohnhauses. Schwele erinnerte, dass in dem 30 Jahre alten Bebauungsplan eine 1,5-stöckige Bebauung vorgesehen sei. In neuen Wohngebieten habe man sich auf eine zweistöckige Bauweise verständigt. Er schlug vor, die Firsthöhe auf 8,5 Meter zu begrenzen.
Schließlich beschäftigte sich der Rat noch mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beziehungsweise Neuaufstellung mit den Flurnummer 405 und 406.
Die Flächen nördlich der Firma Boxler werden aus der Planung heraus genommen, da sie nicht im Besitz der Gemeinde sind. Die Änderung diene der Anpassung des gewerblichen Bedarfs.
Am Ende verlas der Bürgermeister noch einen Brief, in dem die Absender auf die ihrer Meinung nach nicht zugelassene Nutzung eines Wohnhauses in der Hochstraße hinwiesen. Nach Aussage des Bürgermeisters sei der Vorgang dem Landratsamt bekannt.
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