Die Revision, die einer der drei Brandstifter von Bad Wörishofen gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen eingelegt hat, ist vom Bundesgerichtshof für unbegründet erachtet worden. Es handle sich um einen „Formularbeschluss, der weiterhin nicht begründet wurde“, teilte die Pressestelle des obersten deutschen Gerichts auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Prozess in Bad Wörishofen