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Pfaffenhausen: Steuerstreit ums Bier

Pfaffenhausen

Steuerstreit ums Bier

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    Hans Roth von Storchenbräu in Pfaffenhausen hat nie mit einer Rückzahlung gerechnet.
    Hans Roth von Storchenbräu in Pfaffenhausen hat nie mit einer Rückzahlung gerechnet. Foto: Johann Stoll

    Subventionen gibt es in Deutschland ja bekanntlich reichlich. Allerdings sieht es bei einem Lieblingsprodukt der Deutschen eher schlecht aus: Die Bierkultur ist mehr oder weniger auf sich alleine gestellt.

    Die Höhe der Steuer bemisst sich an der Biermenge, die in der Brauerei produziert wird. Um kleinen und mittelständischen

    Brauereibesitzer Hans Roth aus Pfaffenhausen hat nie mit einer Rückzahlung gerechnet

    2004 wurde die maximal mögliche Ermäßigung von 50 auf 44 Prozent verringert. Auf den ersten Blick kein großer Unterschied, aber in der Menge gravierend. Insgesamt wurden über die Jahre von den betroffenen Brauereien in Deutschland 150 bis 200 Millionen Euro zu viel an Steuern einbehalten. Denn die Veränderung des Prozentsatzes war gesetzeswidrig. Trotzdem bekommen die Brauereien ihr Geld nicht zurück. Roth spricht daher von einem großen „Vertrauensverlust“. „Zuerst gibt es eine Unterstützung, die einem dann später wieder genommen wird. Das ist ärgerlich“, sagt Hans Roth. Seit die Änderung 2004 in Kraft getreten ist, kämpfen Verbände der Brauereibranche, unter anderem der Bayerische Brauerbund, um die Korrektur dieses Beschlusses. Im Februar 2019 ist vor Gericht das endgültige Urteil gefallen: Die betroffenen Brauereien bekommen ihr Geld nicht zurück.

    Mit einer Rückzahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Steuergelder hat Roth allerdings nie gerechnet. Auf Hilfe von außen könne man sich nicht verlassen, sondern müsse selber sein Ding durchziehen, sagt er.

    Roth sieht eher in einem anderen Bereich Probleme. „Die Welt wird immer komplizierter“, sagt er und meint damit, dass vor allem die Bürokratie weiter zunehme. Auch machen es die immer neuen Gesetze nicht gerade leichter. Beispielsweise gibt es Vorgaben, welche Schriftgröße die Buchstaben auf den Etiketten der Flaschen haben müssen.

    Diese Regel kann sich durch ein neues Gesetz allerdings schnell ändern. Wer dann noch Flaschen mit zu großen Buchstaben im Umlauf hat, muss eine Strafe zahlen. (pod)

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