Wenn Häuslebauer sich in einem Neubaugebiet ein Grundstück kaufen, werden Erschließungsbeiträge, wie der Straßenausbau, beim Grundstückskauf mit abgewickelt. Schwieriger wird es in Altbaugebieten und gleich dann, wenn eine Straße schon viele Jahre gebaut, aber nie von der Gemeinde abgerechnet wurde und jetzt saniert werden soll. Dann sind nämlich die Anlieger erschließungspflichtig, sprich müssen zahlen. Ärger ist da meist vorprogrammiert, so jetzt auch in Wiedergeltingen.
Neubaugebiet