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Mindelheim: Wie hoch dürfen in Mindelheim Hecken und Zäune sein?

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Wie hoch dürfen in Mindelheim Hecken und Zäune sein?

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    Die Stadt hat festgelegt, dass Hecken in einigen Gebieten in Mindelheim nur 1,20 Meter hoch sein dürfen. Nicht alle Stadträte sind damit einverstanden.
    Die Stadt hat festgelegt, dass Hecken in einigen Gebieten in Mindelheim nur 1,20 Meter hoch sein dürfen. Nicht alle Stadträte sind damit einverstanden. Foto: Stoll

    Wer sich zu Gestaltungsfragen äußert, bewegt sich in Mindelheim schnell auf vermintem Gelände. Die einen finden hohe Hecken und Mauern großartig, weil sie Privatsphäre garantieren. Andere sehen darin eine Störung des Stadtbildes. Jetzt hat Mindelheim eine neue Ortsbild- und Freiflächengestaltungssatzung verabschiedet.

    In jüngster Zeit scheint es einen verstärkten Wunsch zu geben, mannshohe und blickdichte Einfriedungen in Form von Mauern, Holzzäunen oder Thujahecken direkt auf der Grundstücksgrenze zu errichten, wie es Michael Egger vom Bauamt formulierte. In Gebieten mit Bebauungsplänen können diese Vorhaben mit Vorgaben verhindert werden. Dort gilt in der Regel eine Hecken- oder Zaunhöhe von 1,20 Metern.

    Hohe Hecken können zu Problemen im Verkehr führen

    Im Innenbereich der Stadt, der unbeplant ist, sind solche „Einfriedungsanlagen“ bis zu zwei Metern zulässig. Die Stadt hat damit aber nicht nur aus optischen Gründen ein Problem. Hohe Hecken können auch ein Problem der Verkehrssicherheit sein, weil Kreuzungen schlechter eingesehen werden können.

    Dass das Thema zwei Seiten hat, beleuchtete Dietmar Wagner (Freie Wähler). Thujahecken und massive Mauern seien zwar nicht schön, aber schützten vor Lärm und Licht jene, die an stark befahrenen Straßen wohnten. Damit versuchten die Bewohner, Privatsphäre zu wahren. Er sehe beide Seiten – und eigentlich keinen Handlungsbedarf, zumal im Sommer. Da wirke Mindelheim als grüne Stadt und sei sehr schön. Manfred Schuster (BG) hätte Hausbesitzern gerne mehr Intimität zugestanden. So manche hätten einen Pool im Garten. „Sie wollen nicht, dass man ihnen auf den Bauch schaut.“ Jan-Erik Ahlborn (ÖDP) findet, jeder sollte selbst entscheiden dürfen, wie sein Garten eingefriedet wird.

    Ein Zaun oder eine Hecke darf in Neubaugebieten höher als 1,20 Meter sein, wenn sie zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sind. Das allerdings verkleinert die Gärten deutlich. Michael Egger sagt dagegen, Vorgärten sollten wahrgenommen werden können. In Satzungen seien 1,20 Meter Höhe ein gängiges Maß für Einfriedungen.

    Ursula Kiefersauer wünscht sich ökologisch bepflanzte Gärten

    Ursula Kiefersauer (BG) treibt etwas anderes um. Sie regte an, die Stadt sollte Anregungen geben, wie ein Vorgarten ökologisch sinnvoll bepflanzt werden könnte. Bürgermeister Stephan Winter ist kein Freund von „Wänden“. Sie beeinträchtigten das Ortsbild negativ. Wer sich aus Sorge vor ungebetenen Gästen eine Mauer baut, unterliege einer Fehleinschätzung. Einbrecher könnten sich dann sogar ungestörter ans Werk machen.

    In der Ortsbildsatzung sind auch Regeln zu den Dächern enthalten. In der Vergangenheit gab es wiederholt Konflikte wegen der Dachfarbe (Etwa hier: Das Hausdach in Oberauerbach darf dunkel bleiben). Dazu steht aber auch in der neuen Satzung nichts Konkretes. Egger regte dazu eine städtebauliche Richtlinie des Stadtrats an, auf welche gestalterischen Elemente besonders wert gelegt werde.

    Flachdächer und flach geneigte Dächer (bis zu fünf Grad Neigung) ab einer Gesamtfläche von 50 Quadratmetern sollen dauerhaft begrünt werden. Dies gilt nicht dort, wo technische Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie verbaut sind. Dagegen sprach sich Dietmar Wagner aus. Er fürchtet erhöhten Aufwand für Firmen, die womöglich dann nicht mehr in Mindelheim investierten.

    Nach dem Datscha-Schwarzbau geht es auch um Veränderungen im Gelände

    Bauamtsleiter Egger ging auch auf Geländeveränderungen ein, die im Mindelheimer Bergwald für Ärger gesorgt hatten. Dort hatte ein Bauherr nicht nur einen Schwarzbau errichtet (mehr dazu hier: Umstrittener Mindelheimer Schwarzbau weiter geduldet), sondern auch das Geländeprofil verändert. Hier sollte der Stadtrat verbindliche Regeln aufstellen, wie viel Aufschüttungen oder Abgrabungen erlaubt sind. Der Gesetzgeber macht dazu keine konkreten Vorgaben. Michael Helfert (SPD) hatte in den Vorberatungen auf Teiche aufmerksam gemacht, die zulässig sein sollten.

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