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Mindelheim: Wie geht es mit dem Schwarzbau in Mindelheim weiter?

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Wie geht es mit dem Schwarzbau in Mindelheim weiter?

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    Gartenhaus mit traumhafter Aussicht: Das ist der umstrittene Bau am Oberen Mayenbadweg.
    Gartenhaus mit traumhafter Aussicht: Das ist der umstrittene Bau am Oberen Mayenbadweg. Foto: jsto

    Vor vier Jahren sind erste illegale Arbeiten am Oberen Mayenbadweg vorgenommen worden, aber erst im Frühsommer 2020 flog der Schwarzbau einer Datscha auf. Viele Leser fragten sich nach der Berichterstattung in der MZ, wie das sein kann. Das Landratsamt Unterallgäu teilt auf Anfrage mit, erst am 27. November 2019 von der Stadt Mindelheim über die Bauarbeiten auf dem Flurgrundstück Nummer 2940 am Oberen Mayenbadweg informiert worden zu sein. Am 5. Dezember fand dann eine Baukontrolle statt. Im Anschluss wurde ein Bauantrag angefordert.

    Kreisbauamt Unterallgäu wohl schon vor vier Jahren auf Mindelheimer Schwarzbau hingewiesen

    Ein Leser versichert, er sei zwischen dem 15. und 17. Juni 2016 im Kreisbauamt gewesen und habe auf die Bauarbeiten am Oberen Mayenbadweg hingewiesen. Geschehen sei nichts. Das Landratsamt erklärt dazu, an eine solche Begegnung könne sich niemand erinnern. In Kalendern sei das nicht vermerkt.

    Der eingeforderte Bauantrag zu dem Schwarzbau am Oberen Mayenbadweg mit seiner Grundfläche von 33 Quadratmetern war kürzlich im Bauausschuss der Stadt Mindelheim behandelt worden. Auch das Gelände war neu modelliert worden. Einstimmig lehnte das Gremium ein Einvernehmen im Nachhinein ab. Jetzt liegt der Fall also wieder im Landratsamt. Von dort hieß es, es werde in etwa vier Wochen Informationen darüber geben, welche Konsequenzen der Schwarzbau nach sich ziehen werde. Denkbar ist ein Rückbau, ein Totalabriss und oder ein Bußgeld.

    Schwarzbauten kommen übrigens gar nicht so selten vor. Eine eigene Statistik darüber gibt es zwar nicht. Grob geschätzt werden im Jahr im Unterallgäu etwa 50 Schwarzbauten entdeckt, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. Ist dies der Fall, prüfe das Landratsamt jeden Einzelfall. Ob das Gebäude ganz oder teilweise zurückgebaut werden muss und/oder ob ein Bußgeld verhängt wird, hängt ganz entscheidend mit der Verhältnismäßigkeit zusammen.

    Wird der Schwarzbau im Nachhinein genehmigt?

    Das heißt: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine nachträgliche Baugenehmigung möglich ist. Ist dies denkbar, kann der Bauherr im Nachhinein einen Bauantrag stellen. Wird dieser genehmigt, darf das Gebäude stehen bleiben. In der Regel wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Es müssen aber auch immer wieder Schwarzbauten ganz oder teilweise beseitigt werden. Dabei geht es häufig um nicht-genehmigte Baumaßnahmen im Außenbereich, aber beispielsweise auch um Gebäude im Ort, bei denen beispielsweise Abstandsflächen nicht eingehalten wurden und bei denen der betroffene Nachbar auch nicht nachträglich zustimmt.

    Ist es also – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, nachträglich eine Baugenehmigung zu erteilen, so muss der Schwarzbau ganz oder teilweise beseitigt werden, so das Landratsamt Unterallgäu.

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