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Mindelheim: Wenn ein Hund gefährlich wird: Vorfall in Mindelheim

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Wenn ein Hund gefährlich wird: Vorfall in Mindelheim

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    Steckt in einem Mischlingshund ein bisschen Kampfhund? Auch diese Frage stellt sich für Hundehalter in Mindelheim, nachdem die Stadt die Hundesteuer für sogenannte Listenhunde enorm erhöht hat.
    Steckt in einem Mischlingshund ein bisschen Kampfhund? Auch diese Frage stellt sich für Hundehalter in Mindelheim, nachdem die Stadt die Hundesteuer für sogenannte Listenhunde enorm erhöht hat. Foto: Fred Schöllhorn

    Kurz vor Weihnachten 2020 war das Thema in Mindelheim hochgekocht. Der Stadtrat beschloss, für sogenannte Listenhunde, die der Gesetzgeber als besonders gefährlich einstuft, zehnmal so viel Steuer wie für normale Hunde zu verlangen. Statt 45 Euro sind es seit Januar 450 Euro im Jahr. Zwischenzeitlich ist ein Vorfall mit einem Hund bekanntgeworden. Eine Frau war in die Hand gebissen worden. Der Fall stellt sich aber anders dar, als man zunächst denken mag.

    Bei dem nun bekannten Vorfall in Mindelheim geht es nach Informationen unserer Redaktion nicht um einen Listenhund, sondern um eine englische Bulldogge.

    Welche Konsequenzen die Stadt aus dem Fall zieht, dazu mochte das Rathaus mit Hinweis auf das laufende Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Unbeteiligten könne grundsätzlich keine Auskunft erteilt werden, erklärte Julia Beck vom Büro des Bürgermeisters.

    So gehen Polizei und Staatsanwaltschaft vor, wenn es zu einem Vorfall mit einem Hund kommt

    Falls es zu einem Vorfall kommt, prüfen bei einer Anzeige zunächst Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft, ob eine Straftat vorliegt. Das kann beispielsweise eine Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung sein.

    Von Seiten der Stadt sind folgende Ahndungsmöglichkeiten möglich:

    • Ordnungswidrigkeitenverfahren, sofern der Halter den Hund ohne Leine innerhalb der geschlossen Ortschaft hat laufen lassen. Dies ist bei allen Hunden über einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern möglich, wie in der Sicherheitsverordnung der Stadt Mindelheim festgehalten ist.
    • Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen Artikel 19 Abs. 4 Nr. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Gemeint ist die Verletzung der Erlaubnispflicht zum Halten eines Hundes.
    • Bei Listenhunden ist laut Stadt folgendes möglich:
    • Erlass eines Bescheides mit Auflagen für die Haltung des Hundes, etwa Leinenpflicht, Maulkorbzwang bis hin zur Abgabe des Hundes.

    Halter von Listenhunden erhalten aufgrund des Wesenstests eines Gutachters ohnehin einen Bescheid, der sie zum Halten des Tieres berechtigt. Je nach Einschätzung des Gutachters kann dieser Bescheid mit Auflagen wie Maulkorbzwang oder Leinenpflicht versehen werden. Die Stadt schließt sich hierbei immer der Einschätzung des Gutachters an. Grundsätzlich werden keine Auflagen erteilt, die nicht auch vom Gutachter vorgeschlagen werden. Allerdings können nach einem Vorfall zusätzliche Auflagen zur Haltung des Hundes gemacht werden.

    So trifft die Regelung zu Listenhunden in Mindelheim auch Halter von Mischlingshunden

    Bei der Einführung der erhöhten Steuer für Listenhunde im Stadtrat wurde auch argumentiert, dass eine praktikable Lösung ohne viel Verwaltungsaufwand gefunden werden sollte. So ganz ohne Papierkram geht es aber nicht ab. Das betrifft die Halter von Mischlingshunden. Es muss überprüft werden, ob die Mischlingshunde, die bei der Stadt gemeldet sind, eine Kampfhundeeinkreuzung besitzen, teilte Julia Beck mit. Diese Überprüfung sei schon aus Gründen der Gleichbehandlung geboten. „Dieser Aufwand ist aber nur einmal notwendig.“ Bei zukünftigen Anmeldungen des Mischlingshundes ist dann bereits geklärt, ob eine Kampfhundeeinkreuzung vorhanden ist oder eben nicht.

    So hoch ist die Hundesteuer in anderen Unterallgäuer Kommunen

    Amberg Der erste Hund schlägt mit 46 Euro pro Jahr zu Buche, der zweite mit 102,25 Euro und jeder weitere mit 153,50 Euro. Für Listenhunde gibt es in Amberg bislang keine eigene Regelung.

    Apfeltrach 30 Euro beträgt die Jahressteuer für einen Hund. Ein zweiter Hund kostet 75 Euro, jeder weitere 90. Die Steuer für einen Kampfhund beträgt 240 Euro.

    Bad Wörishofen 40 Euro pro Jahr sind für Hunde in der Kurstadt fällig und 20 Euro pro Jahr für Hunde in Außenbereichen wie Schöneschach oder Tannenbichl. Eine Sondersteuer für Kampfhunde gibt es nicht.

    Breitenbrunn Die jährliche Hundesteuer beträgt 30 Euro für den ersten Hund. Ein zweiter Hund kostet 60, jeder weitere 100 Euro. Für Kampfhunde wird der zehnfache Steuersatz fällig, also 300, 600 und 1000 Euro.

    Dirlewang 30 Euro pro Jahr kostet der erste Hund, 75 der zweite und 90 Euro jeder weitere. Ein Kampfhund schlägt mit 170 Euro im Jahr zu Buche.

    Eppishausen Für den ersten Hund sind 30 Euro pro Jahr zu bezahlen, für den zweiten 60, für jeden weiteren 100 ¤. Kampfhunde ohne Negativzeugnis kosten 1000 Euro. Ein zweiter schlägt mit 1600 ¤ zu Buche, jeder weitere mit 2000 Euro. Für Kampfhunde mit Negativzeugnis müssen 500 Euro entrichtet werden. Ein zweiter Kampfhund kostet 800, ein dritter 1000 Euro.

    Ettringen Der erste Hund kostet 40 Euro im Jahr, der zweite 100 und für jeden weiteren werden 150 Euro verlangt. Eine eigene Kategorie Listenhunde gibt es nicht.

    Kammlach 40 Euro sind für einen Ersthund zu zahlen, 80 Euro für einen Zweithund pro Jahr und 110 für jeden weiteren Hund. Kampfhunde kosten 400 Euro. Ein Zweithund schlägt mit 800 Euro zu Buche und jeder weitere mit 1100 Euro.

    Kirchheim Für den ersten Hund werden 40 Euro pro Jahr erhoben, für jeden weiteren 100 Euro. Für einen Kampfhund sind 350 Euro zu entrichten. Kann ein Halter ein Negativzeugnis für sein Tier vorlegen, sind 200 Euro zu zahlen.

    Mindelheim Ab Januar 2012 kostet ein nicht gelisteter Hund 45 Euro pro Jahr, für einen Listenhund ist die Steuer zehnmal so hoch.

    Oberrieden Der erste Hund kostet 30 Euro im Jahr, der zweite 60 und jeder weitere 100. Kampfhunde kosten analog dazu das Zehnfache.

    Pfaffenhausen Für den ersten Hund müssen pro Jahr 40 Euro bezahlt werden. Der zweite kostet 60 Euro, jeder weitere 100. Für Kampfhunde sind die zehnfachen Sätze fällig, also 400, 600 beziehungsweise 1000 Euro.

    Rammingen Der erste Hund kostet 80 Euro, der zweite 120 und für jeden weiteren Hund werden 240 Euro im Jahr verlangt. Kampfhunde kosten 1000 Euro.

    Salgen Hier gelten dieselben Regeln wie in Oberrieden und Breitenbrunn. Der erste Hund kostet 30, der zweite 60 und jeder weitere Hund 100 Euro im Jahr. Für Kampfhunde wird der zehnfache Steuersatz fällig.

    Stetten Dieselben Regeln wie in Unteregg: 30 Euro für einen Hund, 75 für einen Zweithund und 90 für jeden weiteren Hund. 240 Euro kostet ein Kampfhund.

    Tussenhausen Hier kostet der erste Hund 30 Euro, der zweite 60 und jeder weitere 100 Euro im Jahr. Ein Kampfhund mit Gutachten wird mit 100 Euro besteuert, ein zweiter mit Gutachten mit 200 und jeder weitere mit 300 Euro.

    Rammingen Der erste Hund kostet 80 Euro, der zweite 120 und für jeden weiteren Hund werden 240 Euro im Jahr verlangt. Kampfhunde kosten 1000 Euro.

    Salgen Hier gelten dieselben Regeln wie in Oberrieden und Breitenbrunn. Der erste Hund kostet 30, der zweite 60 und jeder weitere Hund 100 Euro im Jahr. Für Kampfhunde wird der zehnfache Steuersatz fällig.

    Stetten Dieselben Regeln wie in Unteregg: 30 Euro für einen Hund, 75 für einen Zweithund und 90 für jeden weiteren Hund. 240 Euro kostet ein Kampfhund.

    Tussenhausen Hier kostet der erste Hund 30 Euro, der zweite 60 und jeder weitere 100 Euro im Jahr. Ein Kampfhund mit Gutachten wird mit 100 Euro besteuert, ein zweiter mit Gutachten mit 200 und jeder weitere mit 300 Euro.

    Unteregg Die Jahressteuer für den ersten Hund beträgt 30 Euro, für den zweiten 75 und für jeden weiteren 90 Euro. Für einen Kampfhund werden 240 Euro berechnet.

    Wiedergeltingen Hund eins kostet 60 Euro im Jahr. Für einen zweiten Hund sind 100 Euro zu zahlen und für jeden weiteren Hund 150 Euro. (jsto)

    Dass überhaupt solche Listen mit angeblich oder tatsächlich gefährlicheren Hunden geführt werden, ist umstritten. In Spanien sollen Hunde nicht mehr automatisch als Kampfhunde gelten, nur weil sie einer bestimmten Rasse angehören. Ein entsprechendes Gesetz soll demnächst verabschiedet werden.

    Was zur Zahl der Listenhunde in Mindelheim bekannt ist

    Wie auch der Fall in Mindelheim gezeigt hat, können prinzipiell alle Hunde eine Gefahr darstellen. Die Zahl der in Mindelheim gemeldeten Listenhunde ist übrigens verschwindend gering. Vor Erhöhung der Hundesteuer hat die Stadtverwaltung sechs Listenhunde gezählt. Nach Erhöhung der Hundesteuer waren es fünf Listenhunde. Ein Halter sei weggezogen. Insgesamt leben rund 690 Hunde in der Kreisstadt.

    • Eine Prüfung der Hunde, die nicht mehr gemeldet sind, kann grundsätzlich auf drei Wegen erfolgen:
    • der Halter zieht aus Mindelheim weg. Daher werden die Meldedaten des Einwohnermeldeamtes regelmäßig abgeglichen.
    • der Hund stirbt. Das meldet der Halter an die Kämmerei, die das an das Ordnungsamt weitermeldet.
    • der Hund wird verkauft. Der Halter meldet das an die Kämmerei, die das ans Ordnungsamt gibt.

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