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Mindelheim: Stadt Mindelheim will an Fahrrad- und E-Autofahrer denken

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Stadt Mindelheim will an Fahrrad- und E-Autofahrer denken

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    Die neue Mindelheimer Stellplatzordnung schreibt auch Parkplätze für Fahrräder vor.
    Die neue Mindelheimer Stellplatzordnung schreibt auch Parkplätze für Fahrräder vor. Foto: kru

    Um einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten und Radfahren attraktiver zu machen, will die Stadt Mindelheim die Rahmenbedingungen für den Radverkehr attraktiver machen. Dazu soll auch eine Neufassung der Stellplatzsatzung beitragen, die künftig nicht mehr nur Stellplätze für Autos vorschreiben soll, sondern bei Mehrfamilienhäusern auch für Fahrräder. In seiner jüngsten Sitzung empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig, eine neue Satzung zu erlassen, die noch weitere Neuerungen beinhaltet.

    Hintergrund der neuen Satzung ist, dass die bisherige in den vergangenen 30 Jahren kaum geändert wurde. Zwischenzeitlich gebe es aber neue gesetzliche Vorgaben und auch die Ansprüche ans Wohnen und die sogenannte Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs haben sich verändert, erklärt Michael Egger, der Leiter der Bauverwaltung.

    Künftig zwei Fahrradplätze pro Wohnung in Mindelheim

    Die größte Neuerung in der geplanten Neufassung sind die Stellplätze für Fahrräder: Mehrfamilienhäuser sollen demnach künftig über mindestens zwei Fahrradstellplätze pro Wohneinheit verfügen. Läden in der Innenstadt müssen beispielsweise je einen Stellplatz pro 40 Quadratmeter Verkaufsnutzfläche sowie einen weiteren pro drei Mitarbeiter zur Verfügung stellen, Kirchen einen pro 20 Besucherplätzen und Gaststätten einen Stellplatz pro 20 Quadratmeter Gastraumfläche.

    Dabei soll der Fahrradabstellplatz mindestens zwei Meter lang und einen Meter breit sein. Diese Vorgabe kann jedoch unterschritten werden, wenn ein Fahrradparksystem aufgestellt wird, das auch bei geringerer Stellplatzfläche eine benutzerfreundliche Handhabung der Räder gewährleistet. Befinden sich mehr als fünf Abstellplätze im Freien, „haben diese eine Anschlussmöglichkeit für den Fahrradrahmen vorzusehen und dem Fahrrad einen sicheren Stand zu ermöglichen“, heißt es in dem Satzungsentwurf weiter. Sollen mehr als zehn Räder im Freien untergebracht werden, sieht die Satzung zudem eine Überdachung vor. Dieser Punkt war unter den Mitgliedern des Bauausschusses durchaus umstritten, so Egger. „Da treffen widerstreitende Interessen aufeinander, nämlich bezahlbarer Wohnraum auf der einen Seite und die Förderung des Radverkehrs auf der anderen Seite.“ Schließlich sei ein überdachter Fahrradstellplatz nicht billig und könne die Mietkosten nach oben treiben.

    Die neuen Autoparkplätze in Mindelheim müssen in Zukunft breiter sein

    Ebenfalls neu in der geplanten Satzung ist die Pflicht, ab 25 vorgeschriebenen Kfz-Stellplätzen drei Prozent, aber mindestens einen Behindertenparkplatz einzurichten. Die Richtwerttabelle, die vorgibt, wer wie viele Stellplätze vorhalten muss, ist nun zudem sehr viel differenzierter als bisher. „Früher gab es zehn Nutzungsarten, jetzt sind es 50“, so Egger. Die Autofahrer dürfte außerdem freuen, dass nun auch die Abmessungen der Stellplätze vorgeschrieben werden sollen und die Bauherren nicht mehr mit engen Parklücken Platz sparen können: Der Parkplatz für ein Auto muss laut dem Entwurf für Senkrecht-Parker nun mindestens fünf Meter lang und mindestens 2,50 Meter breit sein, Plätze für Längsparker müssen sechs Meter lang und mindestens zwei Meter breit sein. Für Behindertenparkplätze sieht der Satzungsentwurf eine Breite von mindestens 3,50 Meter vor.

    Dieser berücksichtigt erstmals auch die Elektro-Mobilität: Sind zehn oder mehr Stellplätze vorgeschrieben, muss jeder von ihnen über die baulichen Voraussetzungen verfügen, diesen jederzeit mit einer Elektroladestation ausstatten zu können.

    Duplexgaragen bleiben in Mindelheim verboten

    Weiterhin nicht erlaubt sind Duplexstellplätze, Hebeanlagen oder Kfz-Aufzüge, die eine mehrfache Nutzung von Parkplätzen erlauben. Ausgenommen von diesem Verbot ist lediglich der Bereich der Innenstadt, wo aus Platzgründen im Einzelfall möglicherweise nicht mehrere ebenerdige Parkplätze unterzubringen sind. Um die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsgeschäften in der Altstadt zu erleichtern, müssen dort außerdem nur halb so viele Stellplätze vorgehalten werden, wie laut der Richtwertliste eigentlich erforderlich wären. „Wir wollten damit zum Ausdruck bringen, dass die Altstadt unter einem besonderen Schutz steht und den Einzelhandel stärken“, so Egger.

    Folgt der Stadtrat der Empfehlung des Bauausschusses, könnte die neue Satzung bereits kommenden Januar in Kraft treten.

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