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Mindelheim: Schwarzbau: Die Datscha am Mindelheimer Bergwald

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Schwarzbau: Die Datscha am Mindelheimer Bergwald

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    Dieses Wochenendhäuschen mit Terrasse und aufgeschüttetem Gelände am Mindelheimer Bergwald ist ohne Genehmigung gebaut worden. In dem Bereich dürfen allenfalls bis zu 24 Quadratmeter große Gartenhäuschen entstehen.
    Dieses Wochenendhäuschen mit Terrasse und aufgeschüttetem Gelände am Mindelheimer Bergwald ist ohne Genehmigung gebaut worden. In dem Bereich dürfen allenfalls bis zu 24 Quadratmeter große Gartenhäuschen entstehen. Foto: jsto

    Mehrere große Fuhren Kies und Erde haben die Bauherren mit Lastwagen herankarren lassen. Dazu wurden Kunststoffleitungen verlegt, ein Fahrweg aufgekiest, mehrere Bäume gefällt und ein Teil des Hanges am Mindelheimer Bergwald am Oberen Mayenbadweg völlig neu modelliert. An der Hangkante bauten die Eigentümer des Grundstücks eine Art Wochenendhaus mit Terrasse mit schönem Ausblick auf Mindelheim. Vier Jahre blieb der Schwarzbau unentdeckt. Erst jetzt versuchte der Bauherr nun nachträglich eine Genehmigung bei der Stadt zu bekommen.

    Dabei biss er allerdings auf Granit. Im Bauausschuss erläuterte Michael Egger von der Verwaltung die Fakten. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Wer dort bauen will, muss privilegiert sein, etwa weil er Landwirtschaft, eine Biogasanlage oder eine Recyclinganlage betreibt, so Egger. Das alles ist hier nicht der Fall. Zwischen dem Oberen und Unteren Mayenbadweg stehen mehrere Gartenhütten. Hier waren früher Hopfengärten der Bierbrauer. Um die Wende von 19. zum 20. Jahrhundert gingen die Flächen an Mindelheimer, die dort Schrebergärten für die Nahversorgung anlegten.

    Eine Gartenhütte mit 24 Quadratmetern wäre am Mindelheimer Bergwald erlaubt gewesen

    Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Das Bundeskleingartengesetz lässt allenfalls Gartenhütten mit einer Grundfläche von bis zu 24 Quadratmetern zu. Dazu wären eine gesicherte Erschließung und ein rechtskräftiger Bebauungsplan erforderlich. Beides sei in diesem Fall nicht gegeben, sagte Egger.

    Der Schwarzbau am Oberen Mayenbadweg auf dem Grundstück der Flurnummer 2940 ist ein Gartenhaus mit 6,2 mal 6,3 Metern und einer Wandhöhe von 3,52 Metern. Das Haus hat eine Grundfläche von 33 Quadratmetern. Die überdachte Fläche beträgt 62 Quadratmeter. Dazu kommt eine Terrasse mit 80 Quadratmetern. In Summe sind 113 Quadratmeter überbaut. Das Dach ist mit Fotovoltaikmodulen und einer Satellitenschüssel versehen.

    Egger betonte, dass hier „deutlich der Rahmen gesprengt wurde“. Um ein bis zwei Kategorien zu groß sei der Bau ausgefallen. Schon allein deshalb, weil sich andere Gartenbesitzer an die Vorgabe von maximal 24 Quadratmetern gehalten haben, „bleibt uns nichts anderes übrig, als das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen“.

    Mindelheims Bürgermeister Stephan Winter ist verärgert über den Schwarzbau

    Bürgermeister Stephan Winter machte aus seiner Verärgerung keinen Hehl. Die Stadt sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Ende 2019 habe die Mindelheimer Bürgergemeinschaft auf den Fall aufmerksam gemacht. Der Bauherr habe auf eigenes Risiko gebaut. „Es ist nicht unser Verschulden, wenn jemand ohne Genehmigung ein Haus baut“, so Winter.

    Ursula Kiefersauer (MBG) sprach von einer Datscha, die hier entstanden sei. Benachbarte Gärtner pflegten ihre Anlagen. Da falle der Umgang mit der Natur in diesem Fall völlig aus dem Rahmen. Über vier Jahre sei hier gebaut worden.

    Kiefersauer sagte, die Stadt sollte ein Interesse daran haben, die Kleingartenidylle zu bewahren. Ob das Gartenhaus wieder abgerissen oder zurückgebaut werden muss oder ob lediglich ein Bußgeld verhängt wird, entscheidet das Landratsamt als Baubehörde.

    Grünen-Stadtrat Doll findet, der Grüngürtel der Stadt sei "verschandelt" worden

    Josef Doll von den Grünen sprach von einem „massiven Eingriff in den Grüngürtel“ der Stadt. Der Rand Mindelheims sei verschandelt worden. Er wundere sich, dass das vier Jahre lang unentdeckt geblieben war. Egger konterte die Bemerkung damit, dass er nicht jeden Mittag im Bergwald spazieren gehe. Der Bauausschuss lehnte einstimmig ab, den Bau nachträglich zu dulden.

    Das Landratsamt wird den Fall in einem baurechtlichen Verfahren prüfen. Die Sprecherin deutete an, dass die Kreisbehörde die Sicht der Stadt Mindelheim teilt. Konsequenz dürfte die Aufforderung an den Bauherrn sein, das Gartenhäuschen zumindest teilweise zurückzubauen.

    Zum Kommentar über das Bauprojekte gelangen Sie hier: Schwarzbau in Mindelheim: Einfach nur dreist

    Immer wieder gibt es Diskussionen über Bauprojekte:

    Ärger um Oberauerbacher Hausdach beschäftigt Stadtrat

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