Es soll Mindelheimer geben, die sind der festen Ansicht: Fürs Räumen und Streuen aller Wege und Straßen ist die Stadt zuständig, aber keinesfalls sie selbst. Sie dürften vermutlich die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ nicht kennen.
Mindelheim