Kurz nach Mitternacht auf einer Faschingsparty, mit einigem Alkohol im Blut: Das sind alles andere als gute Voraussetzungen für ein Gespräch zwischen einem 35-Jährigen und einem heute 21-Jährigen, der mit der Freundin des Älteren eine Affäre hatte. Eine Verkettung unglücklicher Umstände hatte in den Augen von Jugendrichter Dr. Markus Veit dazu geführt, dass sich die Beteiligten nun, knapp ein halbes Jahr nach dem Vorfall, im Gerichtssaal wiedersahen. „Ihr zwei hättet euch da nicht treffen dürfen“, sagte der Richter in seiner Urteilsverkündung. Denn: Die Unterhaltung der beiden Männer auf der Faschingsparty war nicht friedlich geblieben. Am Ende hatte es einen Faustschlag gegeben, der für das 35-jährige Opfer vermutlich dauerhafte Folgen haben wird.
Mindelheim