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Mindelheim: Parken in Mindelheim: Weirather reißt der Geduldsfaden

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Parken in Mindelheim: Weirather reißt der Geduldsfaden

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    Landrat Hans-Joachim Weirather
    Landrat Hans-Joachim Weirather

    Fast jeden Tag dasselbe Ärgernis: Rund um das Landratsamt und die Kreisklinik in Mindelheim ist kaum ein freier Parkplatz zu bekommen. Was aber tun? Im

    Der Bebauungsplan für das Gebiet in Mindelheim ist von 1964

    Der Stadtrat Mindelheim hatte den Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 für das Gebiet zwischen Bad Wörishofer Straße und Peter-Dörfler-Straße 2014 geändert. Das ehemalige Riebel-Bauhof-Gelände war ursprünglich als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das wurde in ein Wohngebiet umgewandelt.

    Damit war dem Landkreis allerdings ein Riegel für seine Pläne vorgeschoben. Einfach in einem Wohngebiet ein Haus abreißen und dort Stellplätze anlegen, ist nicht erlaubt. Vorigen August hieß es vonseiten der Stadt, das Areal entlang der Bad Wörishofer Straße zwischen Dr.-Jochner-Weg und Hallstattstraße soll als Mischgebiet ausgewiesen werden, „da dies der zwischenzeitlich vorherrschenden Nutzungsstruktur entspricht“. Derzeit gilt aber immer noch die Fassung aus dem Jahr 2014. Seit eineinhalb Jahren versucht der Landkreis mit dem Nachbarn eine gütliche Einigung zu erzielen. Eine Lösung ist aber nicht zustande gekommen. Abteilungsleiterin Maria Bachmeier lehnte den Gegenvorschlag der Nachbarn auch im Namen von Landrat Hans-Joachim Weirather ab. Der Landkreis hatte am 26. April 2019 einen Vorschlag für eine Vereinbarung unterbreitet. Der Landkreis war bereit, einen zwei Meter hohen Holzzaun mit Granitsäulen und doppelter Querlattung als Blend- und Sichtschutz zum geplanten Parkplatz anzubringen. Auch sollte ein ein Meter breiter Abstandsstreifen geschaffen werden, der später in einen Grünstreifen umgewandelt werden sollte.

    Der Parkplatz soll nur zwischen 7 und 20 Uhr zwischen Montag und Samstag genutzt werden. Im Falle, dass das Gebiet einen neuen Charakter erhält, also zu einem Mischgebiet erklärt wird, sollen die geltenden Immissionsschutzwerte gelten. Die Einigung sollte nur zwischen dem Landratsamt und der Familie gelten, nicht aber einem möglichen Rechtsnachfolger.

    Gefordert werden ein zwei Meter hoher Holzzaun und ein Grünstreifen

    Am 9. Mai kam ein vierseitiger Vorschlag, der um weitere Regelungen erweitert wurde. Neben dem zwei Meter hohen Holzzaun sollte beispielsweise ein fünf Meter breiter Grünstreifen angelegt werden. Gefordert wurde auch eine wassergebunde Decke für den Parkplatz und eine Schranke, damit dort nur Berechtigte parken können. Bei Verstößen sollte der Landkreis je Auto eine Vertragsstrafe von 50 Euro an die Nachbarn zahlen. Und im Falle einer Veräußerung sollten die Verpflichtungen auch einem Rechtsnachfolger gegenüber gelten.

    All das war dem Landrat zu viel des Guten. Der Landkreis verfolgt weiter das Ziel, auf dem Grundstück Parkplätze zu schaffen. Auch ein Nachbargrundstück hat der Kreis bereits gekauft und will auch dort Parken ermöglichen.

    Jetzt laufen Gespräche mit der Stadt Mindelheim

    Derzeit nun laufen Gespräche mit der Stadt Mindelheim, um die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass weitere Parkplätze ausgewiesen werden können. Das teilte die Pressestelle des Landratsamtes mit.

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