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Mindelheim: Nach Schwarzbau in Mindelheim: Neue Richtlinie verabschiedet

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Nach Schwarzbau in Mindelheim: Neue Richtlinie verabschiedet

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    Damit sich Fälle wie der dieses Schwarzbaus im Mindelheimer Bergwald nicht wiederholen, hat die Stadt nun eine entsprechende Satzung erlassen.
    Damit sich Fälle wie der dieses Schwarzbaus im Mindelheimer Bergwald nicht wiederholen, hat die Stadt nun eine entsprechende Satzung erlassen. Foto: Stoll

    Gleich mehrere ungenehmigte Bauten im Mindelheimer Bergwald haben heuer Stadträte und Öffentlichkeit aufgeschreckt. Der Charakter des Bergwaldes als bedeutendes Naherholungsgebiet der Kreisstadt sei durch den Bau von Gartenhütten und Geländeveränderungen nachhaltig geschädigt worden, stellt die Bauverwaltung nüchtern fest. Um in Zukunft einen einheitlichen Rahmen „für eine zulässige Bebauung und Nutzung im Bergwald zu schaffen“, hat der Bauausschuss nun eine Richtlinie verabschiedet.

    Keine Baugenehmigungen im Bergwald

    Zunächst machte Bauamtsleiter Michael Egger klar, dass die Stadt im Bergwald keine Baugenehmigungen erteile. Dafür sei die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt zuständig. Der Bergwald liegt im Außenbereich. Deshalb sind dort grundsätzlich nur privilegierte Bauten erlaubt, etwa von Landwirten. Der Schutz von Natur und Landschaft für Erholungszwecke müsse gewahrt bleiben.

    Ein besonderer Fall ist heuer im Frühsommer öffentlich bekannt geworden. Ohne Genehmigung war ein Gartenhaus mit 6,2 mal 6,3 Metern gebaut worden. 113 Quadratmeter sind in Summe überbaut worden. Auf dem Dach wurden Photovoltaikmodule und eine Satellitenschüssel montiert. Ob dieser Bau stehen bleiben darf oder zumindest zurückgebaut werden muss, ist noch nicht entschieden. Kommende Woche gibt es mit dem Bauherrn und Vertretern der Unteren Baubehörde am Landratsamt ein Gespräch.

    Eine Gartenhütte mit Aufenthaltscharakter ist zulässig

    Die Stadt Mindelheim will im Bergwald Bebauung in einem eng gesteckten Rahmen zulassen und trägt damit auch den geschaffenen Fakten Rechnung. Zusammen mit dem Landratsamt hat das Rathaus eine Richtlinie erarbeitet, die acht Punkte umfasst. Es sind nur Anlagen erlaubt, die in Zusammenhang mit einer gärtnerischen oder der Erholung dienenden Freizeitbeschäftigung stehen. Baumaterial lagern oder Wohnwagen und Oldtimer abstellen ist untersagt. Nur eine Gartenhütte mit „Aufenthaltscharakter“ ist zulässig.

    Gebäude dürfen eine überdachte Fläche von 30 Quadratmetern haben. Terrasse und Freisitz dürfen 15 Quadratmeter nicht überschreiten. Im Bundeskleingartengesetz sind 24 Quadratmeter Hüttenfläche als größte Variante zugelassen. Die Stadt zeigt sich im Bergwald also großzügiger. Egger begründete das mit dem Bestand an Hütten, die in der Regel größer sind.

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    Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Prozent der Fläche überbaut und nicht mehr als 15 Prozent versiegelt werden. Diesen Punkt kritisierte Josef Doll (Grüne) als zu großzügig. Bei einem 2000 Quadratmeter großen Grundstück dürften dann 300 Quadratmeter versiegelt werden. Die Mehrheit beließ es bei dem Vorschlag der Verwaltung. Doll stimmte am Ende als einziger dagegen. Peter Miller (ÖDP) schlug vor, maximal 500 Quadratmeter je Grundstück versiegeln zu lassen. Michael Egger zufolge bringt das nichts, weil dann die Grundstücke einfach geteilt werden.

    Maximal ist eine Höhendifferenz von einem Meter zulässig. Drainagen sind verboten. Die Grundstücke sind mit heimischen Sträuchern und Bäumen einzugrünen. Ein Freiflächengestaltungsplan ist bei der Stadt einzureichen. Zäune müssen mindestens einen Meter vom Wegrand entfernt sein. Sie dürfen nicht höher als 1,20 Meter sein und müssen es Kleintieren möglich machen durchzuschlüpfen. Außenbeleuchtungen, Satellitenschüsseln und naturferne Farbgebung der Gebäude sind unzulässig.

    Ist die Richtlinie rechtlich wasserdicht?

    In der Aussprache betonte Bürgermeister Stephan Winter, die Richtlinie sei keine Vergangenheitsbewältigung. Auswüchsen müsse aber Einhalt geboten werden. Doll sieht in der Richtlinie rechtlich ein stumpfes Schwert. Er fürchtet, niemand müsse sich daran halten. Ob eine Richtlinie rechtlich wasserdicht ist, diese Frage ließ Bürgermeister Winter unbeantwortet. Er sagte, ein Bebauungsplan wäre die Alternative gewesen. Damit würde aber ein Baurecht eingeräumt inclusive Zuwegung und Versorgungsleitungen, was die Stadt nicht möchte.

    Wolfgang Streitel (CSU) sieht in der Richtlinie die fairste Lösung. Für den Bürgermeister ist sie ein Bekenntnis zur baulichen Entwicklung des Bergwaldes.

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