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Mindelheim: Nach Schwarzbau: Und wieder stolpert ein Bauherr in Mindelheim

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Nach Schwarzbau: Und wieder stolpert ein Bauherr in Mindelheim

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    Fehlende Parkplätze vor dem neuen Gebetsraum bereiten der Christlichen Gemeinde Schwierigkeiten.
    Fehlende Parkplätze vor dem neuen Gebetsraum bereiten der Christlichen Gemeinde Schwierigkeiten. Foto: jsto

    Erneut hatte sich der Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschuss des Stadtrates Mindelheim mit einer verspätet eingereichten Baugenehmigung zu befassen. Und wie schon bei dem Schwarzbau einer Datscha am Oberen Mayenbadweg sah der Bauausschuss keine Möglichkeit, das Einvernehmen herzustellen.

    Christliche Gemeinde Mindelheim will erweitern

    Konkret ging es um eine Nutzungsänderung zum Veranstaltungs- und Versammlungsraum in der Landsberger Straße 2. Dort hat die Christliche Gemeinde bereits Fakten geschaffen. Wo vorher ein Lager untergebracht war, ist seit Monaten bereits der Gebetsraum eingerichtet. Im Erdgeschoss befanden sich früher ein Blumenladen und eine Fahrschule.

    Dieser wäre auch kein Problem, machte Michael Egger vom Bauamt der Stadt deutlich. Der Haken an der Sache sind die fehlenden Parkplätze. Nach der Kfz-Stellplatzsatzung sind für die neue Nutzung sieben weitere Stellplätze notwendig. Weil das Gebäude außerhalb des Altstadtringes liegt, ist es nicht möglich, diese nicht vorhandenen Stellplätze gegen eine Zahlung an die Stadt abzulösen.

    Nur zwei Parkplätze vorhanden

    Wirklich vorhanden sind zwei Parkplätze. Notwendig wären bisher schon acht gewesen. Hier hatte die Stadt in der Vergangenheit „beide Augen zugedrückt“, wie es Bürgermeister Stephan Winter formulierte. Jetzt sei die Grenze einfach überschritten, bei der man noch helfen könne. 15 Stellplätze sind also notwendig, zwei nur vorhanden.

    Thomas Schnabel (CSU) versuchte, eine Brücke zu bauen. Er verglich die Situation mit der katholischen Kirche. Wie bei der Christlichen Gemeinde auch fänden die Gottesdienste überwiegend an den Wochenenden statt. Dort sind am Forum ausreichend viele freie Parkplätze vorhanden. Er regte an, bei Glaubensgemeinschaften eine Ausnahme zu machen.

    Eine Kategorie „Glaubensgemeinschaften“ sieht das Baurecht freilich nicht vor. Michael Egger vom Bauamt warb denn auch für den Grundsatz der Gleichbehandlung. Stephan Winter sieht vor allem einen entscheidenden Unterschied zur Stadtpfarrkirche. Diese werde sicherlich nicht eines Tages anderweitig genutzt werden. Bei den Räumen an der Landsberger Straße 2 sei das aber sehr wohl möglich. Die Christliche Gemeinde ist dort Mieter.

    Folgen für die Zukunft?

    Es sei also nicht auszuschließen, dass dort in ein paar Jahren jemand ein Wettbüro oder eine Spielhalle eröffnet. Würde die Stadt jetzt hinnehmen, dass von 17 notwendigen Stellplätzen nur zwei vorhanden sind, würde das dann auch für die nachfolgende Nutzung gelten. Mehmet Yesil (SPD) sah es genauso. Bürger würden die Stadträte in einem solchen Fall dann fragen, wer das so genehmigt hat.

    Dietmar Wagner (Freie) sieht das Hauptproblem in der Stellplatzverordnung. Die sollte angepasst werden, „denn sonst bekommen wir die Leerstände nicht weg“. So weit wollen Bürgermeister und Stadtverwaltung aber nicht gehen. Egger sagte, für den Eigentümer gebe es jederzeit die Möglichkeit einer Nutzung, bei der nur acht Stellplätze benötigt werden. Büro oder Wohnungen wären solche Beispiele.

    Am Ende stimmte der Bauausschuss einstimmig dafür, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Für die Christliche Gemeinde heißt das faktisch, dass sie in dem Gebäude keinen Versammlungsraum mehr unterhalten kann. Bürgermeister Winter rät ganz allgemein Bauherren, rechtzeitig das Gespräch mit der Bauverwaltung zu suchen.

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