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Mindelheim: Mindelheimer Brandserie bleibt ein Rätsel

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Mindelheimer Brandserie bleibt ein Rätsel

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    Im September 2019 wurden in Mindelheim mehrere Fahrzeuge in Brand gesteckt. Nun wurden die vermeintlichen Täter freigesprochen.
    Im September 2019 wurden in Mindelheim mehrere Fahrzeuge in Brand gesteckt. Nun wurden die vermeintlichen Täter freigesprochen.

    Im September 2019 hat eine Brandserie im Mindelheimer Norden Aufsehen erregt. Die Suchaktion per Hubschrauber in der Tatnacht dürfte vielen Anwohnern noch gut in Erinnerung sein. Mit ohrenbetäubendem Rotorenlärm stand der Helikopter über dem Wohngebiet und suchte mit Lichtspots nach möglichen Brandherden und den flüchtigen Tätern – erfolglos. Im Frühjahr dieses Jahres vermeldete die Polizei einen Ermittlungserfolg: Die Beamten präsentierten zwei Jugendliche, die sie für schuldig hielten. Die beiden jungen Männer wurden vom Amtsgericht verurteilt. Doch sie gingen in Berufung und nun sprach das Memminger Landgericht sie frei. Wird also niemals ermittelt werden, wer hinter den Brandanschlägen steckt?

    Mehrere Fahrzeuge sind in der Septembernacht in Brand gesteckt worden. Der oder die Täter legten Feuer an Fahrzeugreifen von drei Autos und einem Roller, sodass diese ausbrannten. Der Sachschaden: rund 20.000 Euro.

    Im Frühjahr dieses Jahres präsentierte die Polizei zwei Jugendliche als dringend Tatverdächtige. Ein Chatverlauf auf dem Handy eines Anderen hatte die Beamten auf die Spur der beiden gebracht, erklärten die Ermittler.

    Das Amtsgericht Memmingen verurteilte die beiden Angeklagten wegen Brandstiftung

    Die beiden jungen Deutschen mussten sich in einer nicht-öffentlichen Sitzung vor einem Jugendrichter am Amtsgericht Memmingen verantworten. Dieser verurteilte die beiden zu Jugendstrafen von je einem Jahr auf Bewährung. Zudem sollten sie zwei Wochen in Dauerarrest gehen. Doch sie legten Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Nun wurde erneut verhandelt, dieses Mal vor dem Memminger Landgericht. Das sah die Sache anders und sprach beide Jugendlichen frei.

    Dr. Christian Rauch, der Augsburger Verteidiger des jüngeren Angeklagten, sagt nach der Entscheidung, er habe sich bereits im Vorfeld darüber gewundert, „dass wir in die zweite Instanz gehen mussten“. Vom Urteil des Amtsgerichts sei er überrascht gewesen, zumal das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen sei. „Wir haben mit dem Urteil in keinster Weise gerechnet.“

    Der Rechtsanwalt bemängelt "Oberflächlichkeiten" in den polizeilichen Ermittlungen

    Bei den Ermittlungen der Polizei habe es „einige Oberflächlichkeiten“ gegeben, sagt Rauch. Die Indiz- und Beweislage sei sehr dünn gewesen. Auch die Auswertung der Handydaten sei nur sehr oberflächlich geführt worden. Sein Mandant und der andere Angeklagte hätten den Nachmittag und den Abend mit einer Zeugin verbracht, ein „Ablaufen der Tatorte“ habe es nicht gegeben, so Rauch. Von den insgesamt vier Brand-Örtlichkeiten gebe es nur bei einem einen Zusammenhang zu seinem Mandanten. „Ich bin überzeugt: Mein Mandant war’s nicht“, sagt Rauch.

    In zweiter Instanz konnte der Verteidiger gemeinsam mit seinem Kaufbeurer Kollegen Alexander Chasklowicz, der den älteren Angeklagten verteidigt hatte, nun auch das Gericht von der Unschuld der beiden Jugendlichen überzeugen. Es habe vor dem Landgericht einen fairen Prozess gegeben, in dem man sich ausführlich mit den Zeugen auseinandergesetzt habe, urteilt Rauch. Am Ende habe man nicht darlegen können, dass sein Mandant in Zusammenhang zu den Taten stehe. Rauch spricht auch ähnliche Vorfälle im Vorfeld der Brandnacht an, bei denen es keinen Zusammenhang zu seinem Mandanten gebe, die in seinen Augen aber bei den Ermittlungen zu wenig beachtet wurden.

    Erleichterung bei dem jungen Mann und seinen Eltern nach dem Freispruch

    Rechtsanwalt Alexander Chasklowicz bestätigt, dass das Landgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme „erhebliche Zweifel“ daran hatte, dass sein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat. Auch ihm gegenüber habe der junge Mann „stets in glaubhafter Weise versichert“, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Mit seiner Aussage hatte der Heranwachsende am Landgericht offenbar einen guten Eindruck hinterlassen. „Meinen Mandanten und seine Eltern hatte die Verurteilung durch das Amtsgericht erheblich belastet, was auch ohne Weiteres einleuchtet, wenn man für eine Tat verurteilt wird, die man nicht begangen hat“, sagt Chasklowicz. „Dementsprechend hat sie der Freispruch durch das Landgericht unglaublich erleichtert.“

    Doch wie geht es nun weiter? Die Polizei selbst will und kann das Gerichtsurteil, in dem die beiden jungen Männer freigesprochen wurden, nicht werten. „Nach Abschluss der ursprünglichen Ermittlungen haben sich für die Polizei die beiden Tatverdächtigen ergeben“, so ein Polizeisprecher. Weitere Ermittlungsansätze lägen derzeit nicht vor. So wie es aussieht, wird also nie geklärt werden, wer im September 2019 die vier Fahrzeuge in Brand gesteckt hat.

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