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Mindelheim: Mann hört Frau im Schlafzimmer ab - Sohn installiert die Wanzen

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Mann hört Frau im Schlafzimmer ab - Sohn installiert die Wanzen

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    Ein 46-Jähriger hat seinen 15-jährigen Sohn dazu angestiftet, Wanzen im Schlafzimmer seiner Frau zu installieren.
    Ein 46-Jähriger hat seinen 15-jährigen Sohn dazu angestiftet, Wanzen im Schlafzimmer seiner Frau zu installieren. Foto: Fotolia (Symbolfoto)

    Ein Scheidungskrieg ist nie schön, aber einen solchen Fall von Stalking hatte selbst Richterin Barbara Roßdeutscher noch nicht erlebt. Einem 46-jährigen Berufssoldaten aus dem Unterallgäu wurden mehrere Taten vorgeworfen, die sich laut Strafbefehl über einen längeren Zeitraum erstreckt haben. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Mann gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Werner Ruisinger Einspruch eingelegt, weshalb es zu einem Termin vor Gericht kam.

    Scheidungskrieg: 46-Jähriger bedroht und belästigt Ex-Frau

    In der Anklageschrift wird aufgeführt, wie der Mann seine heutige Ex-Frau bedroht und belästigt haben soll. Er hat demzufolge beispielsweise eine gemeinsame Freundin, Nachbarn und den gemeinsamen Sohn über die Frau ausgefragt. Er hat seine Ehefrau einmal in den Schwitzkasten genommen und sie von einer Detektei beobachten lassen.

    Für besonders gravierend hielt Richterin Roßdeutscher aber zwei andere Vorfälle: An einem Abend ist der Mann um das Haus geschlichen und hat am Schlafzimmer gelauscht. Er hat mit einem Stein die Terrassentür eingeschlagen und stand auf einmal im Schlafzimmer der Frau, um dieses nach einem Liebhaber zu durchsuchen. Darüber hinaus hat er versucht, über den gemeinsamen 15-jährigen Sohn seine Ehefrau auszukundschaften. So sollte der Teenager den Briefwechsel der Mutter mit ihrer Rechtsanwältin fotografieren, er sollte Schlüssel für das Haus besorgen und Abhörgeräte im Schlafzimmer der Mutter anbringen – mindestens Letzteres hat der Teenager auch in die Tat umgesetzt: Die Mutter, so heißt es im Strafbefehl, wurde zwei Wochen lang in ihrem eigenen Schlafzimmer abgehört. Die Folgen für die Frau sind verheerend: Laut Strafbefehl wurde sie durch das Verhalten ihres Ex-Mannes massiv beeinträchtigt. Sie litt unter Angstzuständen, teils Todesängsten – und auch unter der Manipulation des gemeinsamen Sohnes.

    Vor Gericht: Angeklagter fühlt sich unschuldig

    „Ich sehe mich als nicht schuldig“, sagte hingegen der 46-jährige Ehemann vor Gericht und fing an, den Streit mit seiner Frau zu erklären und für die einzelnen Anklagepunkte Begründungen zu liefern, beispielsweise für die Beschattung über eine Detektei: Er habe für seine Frau trotz der Trennung eine private Krankenversicherung bezahlt – während diese gearbeitet hat und selbst versichert war. Später habe seine Frau angegeben, wegen der Kinder nur zwei Stunden am Tag arbeiten zu können – in Wahrheit habe sie aber vier Stunden täglich gearbeitet.

    Er habe vermutet, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem anderen hatte, als er in der Vergangenheit auf seinen Auslandseinsätzen war – und dazu habe er die Leute in ihrer Umgebung befragt. „Ich habe ihr nicht nachgestellt, sondern wollte wissen, was los war.“ Die Scheibe der Terrassentür habe er eingeworfen, um sich Zutritt zum Haus zu verschaffen. Er wollte an diesem Abend beweisen, dass seine Frau einen Liebhaber hat. An dieser Stelle fiel ihm Richterin Barbara Roßdeutscher ins Wort: „Sie können sich alles schönreden!“, sagte sie. Sie vermisse jegliches Verständnis für die Lage der Frau. „Bei allem Verständnis für die verzwickte Situation: Es gibt Grenzen und die haben Sie überschritten“, so Roßdeutscher.

    Diese Konsequenzen drohen dem Angeklagten außergerichtlich

    Geringer würde die Strafe im Laufe einer Gerichtsverhandlung sicher nicht werden, kündigte die Richterin an, „sondern eher mehr“. Zumal die Staatsanwaltschaft schon angedeutet hatte, dass die Tat mit dem Schwitzkasten eventuell als gefährliche Körperverletzung gewertet werden könnte. Natürlich sei ihr klar, dass bei dem Berufssoldaten ein Disziplinarverfahren folgen werde, erklärte Roßdeutscher, aber das sei eben wie beim Autofahren mit Alkohol: „Da weiß ich, was auf mich zukommt!“

    Rechtsanwalt Werner Ruisinger versuchte seinem Mandanten, einem „zutiefst verletzten und gekränkten Mann“, wie er sagte, die Lage zu verdeutlichen: Sollte der Einspruch gegen den Strafbefehl bestehen bleiben, kommt es zu weiteren Gerichtsterminen und mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem höheren Urteil. Der 46-Jährige musste schwer schlucken, nahm aber letztlich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und zahlt damit die 90 Tagessätze à 65 Euro (insgesamt 5850 Euro).

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