Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Mindelheim: Gericht: Milde Strafe nach Auffahrunfall

Mindelheim

Gericht: Milde Strafe nach Auffahrunfall

    • |
    Eine 75-jährige Autofahrerin überholte und verusachte dabei einen Auffahrunfall.
    Eine 75-jährige Autofahrerin überholte und verusachte dabei einen Auffahrunfall.

    Im April hat es auf der Kreisstraße zwischen Mindelheim und Mattsies kurz nach der Abzweigung nach Nassenbeuren einen Auffahrunfall gegeben. Die mutmaßliche Unfallverursacherin steht nun vor dem Amtsgericht Memmingen.

    Einspruch gegen Strafbefehl

    Richterin Brigitte Mock muss entscheiden, wie die Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge, die Körperverletzung und das mutmaßliche unerlaubte Entfernen vom Unfallort zu bewerten sind. Die Unfallverursacherin, eine 75-jährige Frau, hatte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Mit Erfolg, denn sie muss nun lediglich eine geringere Geldstrafe zahlen.

    Rückblick: Die Rentnerin war an jenem Apriltag mit ihrem Auto auf der Kreisstraße MN6 von Mindelheim kommend unterwegs und überholte ein Auto mit etwa 90 Kilometern pro Stunde.

    Geistesgegenwärtige Vollbremsung verhindert Frontalzusammenstoß

    Auf der Gegenfahrbahn kamen ihr zwei Autos entgegen. Der Fahrer des ersten Fahrzeuges bremste geistesgegenwärtig stark ab, um einen Frontal-Zusammenstoß zu vermeiden. Der dahinter fahrende Autofahrer leitete ebenfalls eine Vollbremsung ein, konnte aber einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Bei dem Auffahrunfall wurden die beiden Autofahrer leicht verletzt, es entstand ein Schaden in Höhe von über 30.000 Euro.

    In der Verhandlung sagt die Angeklagte, sie habe von der Kollision nichts mitbekommen. Als das hintere Fahrzeug die Fahrt wieder fortsetzte, habe sie gedacht, es sei alles in Ordnung. Die Unfallflucht ist ihr somit nicht nachzuweisen.

    Die Staatsanwaltschaft wirft der Rentnerin trotzdem vor, „grob rücksichtslos“ und ohne Rücksicht auf Leib und Wohl anderer Menschen gehandelt zu haben.

    Straße zwischen Mindelheim und Mattsies ist sehr kurvig

    Die geschädigten Autofahrer, die nach eigenen Angaben diese Strecke täglich befahren, erklären, man könne dort nicht überholen, weil die Straße zu kurvig und unübersichtlich sei.

    Abschließend entschuldigt sich die Angeklagte bei den beiden Autofahrern und beteuert, dass es ihr „unendlich leid“ tue.

    Richterin Mock stellt das Verfahren gegen eine Zahlung in Höhe von 1200 Euro ein. Damit wird die Summe des Strafbefehls halbiert. Die Richterin begründet, sie schätze die Fahrerin nach dem geschilderten Sachverhalt als nicht rücksichtslos ein.

    Ohne ein Urteil bleiben der Seniorin nun weitere Sanktionen erspart, etwa der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Lesen Sie auch: Gericht: Im Rausch schweren Unfall bei Türkheim verursacht

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden