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Mindelheim: Einzelhandel beklagt unfairen Wettbewerb im Lockdown

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Einzelhandel beklagt unfairen Wettbewerb im Lockdown

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    Weil bei großen Supermarktketten scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird, sind viele Mindelheimer Einzelhändler verärgert.
    Weil bei großen Supermarktketten scheinbar mit zweierlei Maß gemessen wird, sind viele Mindelheimer Einzelhändler verärgert. Foto: MZ-Archiv

    Der Spielwareneinzelhandel ist keineswegs die einzige Branche, die von widersprüchlichen Corona-Maßnahmen in besonderer Weise betroffen ist. Wer Schuhe, Bekleidung, Bücher, Blumen oder andere Pflanzen als Einzelhändler verkauft, muss erleben, dass ihm das wegen Corona verboten ist. Discounter und Supermärkte dürfen diese Warengruppen dagegen weiter in ihren Läden verkaufen.

    Supermarkt- und Discountketten sind die großen Gewinner des Lockdowns

    „Diese Ungleichbehandlung ist schon seit dem ersten Lockdown im Frühjahr ein massives Thema“, betonen Gabi und Fritz Birkle aus Nassenbeuren.

    Obwohl Monate seit dem ersten Lockdown ins Land gegangen sind, hat sich beim zweiten für den Einzelhandel nichts verbessert. Die Ungleichbehandlung ist geblieben. „Wir haben schon beim ersten Lockdown und jetzt auch beim zweiten die Verwaltung beim Landratsamt Unterallgäu gebeten, uns wenigstens einen Abholservice zu genehmigen“, schreiben die beiden Nassenbeurer. Dies wäre aus ihrer Sicht auch leicht coronakonform möglich gewesen, weil es vor dem Geschäft ein Zelt gibt.

    Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass aufgrund des Lockdowns niemand zu ihnen fahren dürfe. Auf den Hinweis, was die Verwaltung tue, wenn jemand bei einem Discounter ausschließlich Blumen und Pflanzen kaufe, „wurde uns schriftlich mitgeteilt, dann können wir diese Person ja bei der Polizei melden“.

    Absurde Situationen wegen Corona-Vorschriften

    Gabi Birkle verkauft in ihrem Geschäft nicht nur Blumen. Dort sind auch Weine zu haben und eine Postannahmestelle ist integriert. Diese Kombination führt immer wieder zu absurden Situationen, die auch die Kunden nicht nachvollziehen können. Wer eine Flasche Wein oder Briefmarken kaufen will, kann das tun. Auch ein Paket darf in dem Geschäft aufgegeben werden. „Aber mit einer Blume darf keiner aus dem Laden gehen“, sagt Gabi Birkle.

    Wie viele andere Einzelhändler auch behilft sich Birkle mit einem Lieferservice, da ein Abholen nicht erlaubt wurde. Der Aufwand ist entsprechend groß. „Wir sind hunderte von Kilometern unterwegs – von Oberegg bis Breitenbrunn“. Warum Blumen nicht abgeholt werden dürfen, ein Schweinebraten mit Knödel und Blaukraut von einer Gaststätte aber schon, ist eine weitere Unlogik, die sich der Geschäftsfrau nicht erschließt. Ähnlich geht es Buchhandlungen. Sie dürfen Bücher ausliefern. Aber Kunden dürfen bestellte Bücher nicht beim Geschäft abholen.

    Birkle sieht dringend Handlungsbedarf bei der Politik. „Wir schützen die Gesundheit unserer Kunden und unserer Mitarbeiter. Wir haben kein Problem mit dem Lockdown. Er ist geschäftlich schmerzlich, aber er muss sein. Gemeinsam müssen wir da durch. Aber bitte „gemeinsam und alle“, betonen Gabi und Fritz Birkle. Gabi Birkle würde sich wünschen, dass sich die örtlichen Abgeordneten in München dafür stark machen, die Ungleichbehandlung aus der Welt zu schaffen. „Es muss Schluss sein mit dieser massiven Wettbewerbsverzerrung.“

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