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Mindelheim: Die Stadt Mindelheim will Schottergärten verbieten

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Die Stadt Mindelheim will Schottergärten verbieten

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    Seit Jahren im Trend, aber auch umstritten. Die Stadt Mindelheim verbietet jetzt die Anlage von Schottergärten.
    Seit Jahren im Trend, aber auch umstritten. Die Stadt Mindelheim verbietet jetzt die Anlage von Schottergärten. Foto: fotolia

    In Baden-Württemberg sind Schottergärten auf Privatgrundstücken seit diesem Juli verboten, in Erlangen als erster Stadt in Bayern bereits seit März und Mindelheim würde diesem Beispiel nun gerne folgen: In seiner jüngsten Sitzung hat der Bauausschuss dem Stadtrat empfohlen, einer Ortsbild- und Freiflächengestaltungssatzung zuzustimmen, die die Stadt auch dank weiterer Vorgaben ein Stück weit grüner machen soll.

    Um den in der Bayerischen Bauordnung verankerten Grundsatz, nicht überbaute Grundstücksflächen zu bepflanzen und zu begrünen, Rechnung zu tragen, und diesen noch zu konkretisieren, sei es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, klare Vorgaben zur Bepflanzung der unbebauten und unterbauten Flächen der Baugrundstücke zu machen, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Dies ist sicher auch im Interesse des Artenschutzes.“

    In Mindelheim gab es bislang noch keine Satzung für mehr Grün

    Bislang gab es eine solche Satzung in Mindelheim noch nicht. Zwar enthalten auch die meisten neueren Bebauungspläne entsprechende Regelungen, aber eben nicht alle. Die neue Satzung würde dagegen für das gesamte Stadtgebiet gelten, allerdings nicht für bereits bestehende Häuser und Gärten, sondern nur für neue Bauvorhaben oder Ersatzbauten bestehender Gebäude. Ziel der Satzung ist laut Paragraf 3 „die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Begrünung und Gestaltung der Baugrundstücke, der baulichen Anlagen und der Kinderspielplätze“. Dabei stehe neben der Durchgrünung auch der Erhalt des Ortsbildes im Vordergrund.

    Vorgesehen ist, Freiflächen vollständig zu begrünen und mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Aufschluss darüber, welche Bäume und Sträucher dafür infrage kommen, gibt eine Pflanzliste im Anhang der Satzung. Sie führt auch auf, was unter Bäumen der Kategorie I und II zu verstehen ist, die pro 250 Quadratmeter Grundstücksfläche vorgeschrieben werden sollen. Zufahrten und Wege sollen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden und wenn möglich wasserdurchlässig sein.

    Auch auf den Dächern soll es grüner werden: Flachdächer und flach geneigte Dächer von Hauptgebäuden sind aber einer Gesamtfläche von 50 Quadratmetern, die Dächer von Garagen und Nebenanlagen ab 20 Quadratmetern flächig und dauerhaft zu begrünen. Ausgenommen sind aber Dachflächen, die mit Solar- und Photovoltaikanlagen bestückt werden.

    So sollen Vorgärten in Mindelheim gestaltet werden

    Paragraf sieben der Satzung widmet sich schließlich der Gestaltung der Vorgärten. Sie sind demnach mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten zu begrünen, gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Erlaubt sind im Vorgartenbereich Terrassen, wenn sie mindestens drei Meter von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind. „Schotter- und Steingärten sind unzulässig“, heißt es außerdem klipp und klar. Diese Vorgabe ist laut Michael Egger, dem Leiter der Mindelheimer Bauverwaltung, auch eine Folge des Bienen-Volksbegehrens, in dem sich die Bürger für mehr Artenvielfalt ausgesprochen hatten. Zu dieser sollen sie nun auch im eigenen Garten beitragen. Bepflanzte Gärten, in denen das Wasser versickern kann, seien zudem auch besser für den Wasserhaushalt als Kiesflächen und erwärmten sich im Sommer längst nicht so stark wie diese, so Egger.

    Auch vorgeschriebene Kinderspielplätze sollen künftig laut Satzung mit ungiftigen Bäumen und Sträuchern begrünt werden, „damit das nicht nur eine asphaltierte Fläche mit einer Schaukel drauf wird“, so Egger.

    Das sagt die neue Satzung über Zäune, Mauern und Hecken

    In Paragraf neun wird außerdem die zulässige Höhe von Einfriedungen geregelt, also von Zäunen, Mauern und Bepflanzungen, die weniger als zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sind. Diese Maximalhöhe ist zwar auch in den Bebauungsplänen festgesetzt. Weil es in Mindelheim aber auch etliche Bereiche ohne gültigen Bebauungsplan gibt, soll hier die neue Satzung Klarheit schaffen. Zumal vor dem Hintergrund, dass die Bauverwaltung vermehrt Wünsche erreichen, mannshohe und blickdichte Einfriedungen in Form von Mauern, Holzzäunen oder Thuja-Hecken direkt auf der Grundstücksgrenze zu errichten. „In Gebieten mit Bebauungsplan können diese Vorhaben aufgrund der üblicherweise vorhandenen Festsetzungen zu diesem Thema meist noch verhindert werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Im unbeplanten Innenbereich hingegen sind solche Einfriedungsanlagen bis zu einer Höhe von zwei Metern zulässig.“ Auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit sei diese Entwicklung nicht zu begrüßen. Um künftig einen „Tunneleffekt“ zu vermeiden, sollen die Einfriedungen maximal 1,20 Meter hoch sein.

    Nach den Erfahrungen mit einer Hütte im Bereich des Bergwaldes, deren Erbauer wie berichtet das Gelände im größeren Stil umgestaltet hat (mehr dazu hier: Umstrittener Mindelheimer Schwarzbau weiter geduldet), sieht die Satzung zudem ein Verbot von Aufschüttungen und Abgrabungen auf dem Baugrundstück vor. Ausgenommen sind Lichtgräben bis zu einer Tiefe von zwei Metern, Geländemodellierungen bis zu einem Meter sowie Angleichungen zur öffentlichen Verkehrsfläche. Auch wenn das Baugrundstück ohne entsprechende Geländeveränderungen nicht angemessen werden kann, soll eine Ausnahme möglich sein.

    Das droht denjenigen, die gegen die Satzung verstoßen

    Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorgaben der Satzung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Damit es soweit erst gar nicht kommt, sollen die Bauwerber künftig zusätzlich zum Bau- auch einen verbindlichen Freiflächengestaltungsplan einreichen, aus dem hervorgeht, wie die Vorgaben umgesetzt werden. Die endgültige Entscheidung über die neue Ortsbild- und Freiflächengestaltungssatzung trifft der Stadtrat.

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