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Mindelheim: Dating endet vor Gericht: Vergewaltigung oder Missverständnis?

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Dating endet vor Gericht: Vergewaltigung oder Missverständnis?

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    Nach einem Internetdate kommt es zum  Sexualakt, bei dem eine Unterallgäuerin verletzt worden sein soll. War es eine Vergewaltigung?
    Nach einem Internetdate kommt es zum Sexualakt, bei dem eine Unterallgäuerin verletzt worden sein soll. War es eine Vergewaltigung? Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa (Symbolbild)

    Weil er bereits beim ersten Treffen mit einer Internet-Bekanntschaft zudringlich geworden war, musste sich ein inzwischen 36-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten: Ihm wurde vorgeworfen, die Unterallgäuerin vergewaltigt zu haben. Die Wahrheit über den Abend herauszufinden, war für das Schöffengericht um Nicolai Braun nicht einfach – wie so oft bei Sexualdelikten.

    Laut Verteidigung war Chat nur ein Missverständnis

    Der angeklagten Vergewaltigung vorausgegangen war „ein Chat voller Missverständnisse“, wie es der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Raimund Förschner, in seinem Plädoyer ausdrückte: Die Frau, die ausgerechnet am Prozesstag ihr 30. Lebensjahr vollendete, und der Angeklagte hatten sich über eine Münchner Single-Börse kennengelernt.

    Beide sind alleinerziehend und haben ein Kind. Sie schrieben hin und her, entdeckten gemeinsame Interessen, zum Beispiel Katzen und Musik. Aus den Chats, die vor Gericht verlesen werden, geht hervor, dass die Frau auf das erste Treffen sehr gespannt war. Beide verabreden sich für den 19. Januar 2018. Der Mann kommt zu Besuch ins Unterallgäu, die Frau stellt extra ein Bett in ihrem Zimmer um, sodass beide darin schlafen können. Sie wünscht sich eine dauerhafte Beziehung, schließt einen One-Night-Stand von vornherein aus, kommuniziert das auch. Sie freut sich auf Gespräche bei Kerzenschein, vielleicht ein wenig Kuscheln, will aber keinesfalls mehr. Er dagegen hat nach eigenen Angaben unzählige Erfahrungen mit verschiedenen Frauen gemacht und ist ziemlich sicher: Da geht mehr!

    Mann soll Frau in die Brust gebissen haben - war es eine Vergewaltigung?

    An dem Abend wird er relativ schnell zudringlich. Die Frau will nicht so recht, lässt es aber geschehen. Der Mann, der ein Tattoo mit dem Schriftzug „Pain is love“ trägt, lebt dieses Motto aus, beißt die Frau unter anderem so heftig in die Brust, dass sie vor Schmerzen schreit und blaue Flecken bekommt. Sie beschwert sich, er befingert sie weiter, zieht ihr die Kleidung aus. Erst kurz bevor es zum Geschlechtsverkehr kommt, setzt die Frau dem Geschehen mit einer klaren Ansage ein Ende. Ihr Internet-Bekannter bleibt über Nacht und verlässt am nächsten Morgen nach dem Frühstück das Haus. Der Kontakt zwischen beiden bricht ab. Die Frau chattet mit einer Bekannten, berichtet ihr von dem Vorfall, will aber nicht zur Polizei gehen. Sie sei ja selbst schuld, schreibt sie.

    Rund drei Monate später entdeckt ihr Freund, der auch der Vater ihres Kindes ist, den Chat-Verlauf auf ihrem Handy. Er will wissen, was da los war, nimmt Kontakt zu dem Fremden auf. Als der ihm erzählt, was passiert ist und wie weit es ging, flippt der Freund der Frau aus und randaliert. Die Polizei muss einschreiten. Er wird festgenommen, die Frau als Zeugin von der Polizei vernommen. Dabei erzählt sie dann auch von der Internet-Bekanntschaft und von dem sexuellen Missbrauch, der ihr widerfahren sei. „Wie ein wildes Tier“ sei der Angeklagte über sie hergefallen. Die Ermittlungen kommen ins Rollen. Der Tatvorwurf: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung.

    Unterallgäuerin wird per Bildschirm gefragt und weint vor Gericht

    Vor Gericht sieht die Frau sich nicht in der Lage, im Angesicht des Angeklagten auszusagen. Sie darf in einem separaten Raum sitzen und wird per Bildschirm befragt, Bild und Ton werden in den Gerichtssaal übertragen. Dabei bestätigt die 30-Jährige den Sachverhalt, wie ihn auch der Angeklagte geschildert hat. Unter Tränen versichert sie, dass sie auf keinen Fall gewollt hatte, dass es bei dem ersten Treffen zu sexuellen Handlungen kommt. Sie sei wie gelähmt gewesen und habe nicht widersprechen können. Über eine halbe Stunde lang berät das Schöffengericht, ob es dem Antrag des Staatsanwalts auf eine Freiheitsstrafe oder dem Plädoyer des Verteidigers folgen soll, der einen Freispruch fordert. Am Ende sieht das Gericht keine Grundlage für eine Verurteilung. „Dass der Angeklagte der Frau gegenüber angsteinflößend aufgetreten ist, davon haben wir nichts gehört“, sagt Richter Braun in seiner Urteilsverkündung. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

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