Die Tage vor Weihnachten sind für viele Einzelhandelsgeschäfte von immenser wirtschaftlicher Bedeutung. Um so härter traf die Betriebe der von der Staatsregierung mit Wirkung 16. Dezember verhängte Lockdown, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Nur Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Drogeriewaren durften noch verkauft werden. Wenn aber einzelne Betriebe auch andere Waren weiter verkaufen durften, während andere schließen mussten, ist Ärger garantiert. Konkret ging es dabei um Spielwaren.
Mindelheim