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Mindelheim: Ärger um Oberauerbacher Hausdach beschäftigt Stadtrat

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Ärger um Oberauerbacher Hausdach beschäftigt Stadtrat

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    Baugebiet Oberauerbach im September 2019: Das Landratsamt hat das anthratzitfarbene Dach bei einer Baukontrolle als Verstoß gegen den Bebauungsplan gebrandmarkt. Ob das Dach neu mit roten Dachziegeln eingedeckt werden muss, damit befasst sich der Stadtrat am 23. September.
    Baugebiet Oberauerbach im September 2019: Das Landratsamt hat das anthratzitfarbene Dach bei einer Baukontrolle als Verstoß gegen den Bebauungsplan gebrandmarkt. Ob das Dach neu mit roten Dachziegeln eingedeckt werden muss, damit befasst sich der Stadtrat am 23. September.

    Über kaum etwas gehen die Meinungen mehr auseinander als über Architektur, zumal wenn sie modern ist. Während die einen sich an Flachdächern erfreuen, lehnen sie andere um so heftiger ab, weil sie dem traditionellen schwäbischen Baustil nicht entsprechen. Während die einen palastartigen Häusern im Stile des Weißen Hauses nacheifern, lieben es andere bescheidener. Gestritten wird aber auch um vermeintliche Details wie die Farbe von Dächern. Nachdem im Vorjahr das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde einen Fall aus Nassenbeuren vors Verwaltungsgericht gebracht hat, bahnen sich nun weitere Fälle an.

    Ein Hausbesitzer aus Nassenbeuren musste sein Dach umfärben

    Der Bauherr in Nassenbeuren hatte 2018 den Prozess verloren und musste die Dachfarbe seines Hauses nachfärben lassen. Der aktuelle Fall in Oberauerbach ähnelt dem aus Nassenbeuren auf den ersten Blick. Auch in Mindelau ist ein Haus mit dunkler Abdeckung ins Visier der Baukontrolleure geraten. Das Haus in Oberauerbach war vor sieben Jahren errichtet worden als erstes in der Straße. Die Dachplatten sind anthrazitfarben.

    Jahrelang hat das niemanden gestört, bis bei einer Kontrolle durch das Landratsamt der Verstoß gegen die Farbvorgabe ermittelt wurde. Im Frühjahr 2019 hat der Eigentümer des Hauses ein Schreiben vom Landratsamt erhalten, verbunden mit der Aufforderung, den Makel zu beheben. Ähnliche Schreiben gingen auch an zwei weitere Eigentümer.

    Diesen Montag stand das Thema im Bauausschuss der Stadt zur Beratung und Entscheidung an, ob nicht doch eine nachträgliche Befreiung von der Vorgabe im Bebauungsplan möglich ist. Rund 25 Zuhörer waren extra deshalb in den großen Sitzungssaal gekommen. Der Tagesordnungspunkt wurde allerdings kurzfristig abgesetzt. Bürgermeister Stephan Winter sagte, aus den Reihen der Stadträte sei der Wunsch gekommen, das Thema wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung nicht im Bauausschuss zu besprechen, sondern im Stadtrat. In der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung war nach MZ-Informationen noch gestanden, die Befreiung nicht zu erteilen. Das hätte für den Bauherrn bedeutet, sein Dach austauschen zu müssen. Diese Vorlage wurde aber bereits am Montagnachmittag wieder aus dem Ratsinformationssystem gelöscht.

    Den meisten Stadträten ist der Fall spürbar unangenehm

    Nun befasst sich der Stadtrat auf einer eigens angesetzten Sitzung am Montag, 23. September mit dem Fall. Die für diesen Tag geplante Sitzung des Jugend-, Sozial- und Kulturausschusses wurde abgesagt. Beginn der Beratungen ist um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses.

    Die meisten Stadträte sehen sich in einer schwierigen Position. Eigentlich sind sie der Meinung, dass es nicht der Rede wert ist, ob ein Dach dunkel oder rot gefärbte Ziegel trägt. Die Rechtslage und der verlorene Rechtsstreit von Nassenbeuren machen den Fall aber so kompliziert.

    Das Landratsamt teilte mit, dass die Planungshoheit grundsätzlich bei der Stadt Mindelheim liegt. Das Landratsamt kümmere sich als Bauaufsichtsbehörde darum, einen Bebauungsplan rechtlich durchzusetzen. In diesem Fall entspreche die Farbe der Dacheindeckung nicht dem Bebauungsplan der Stadt. Deshalb wurde der Bauherr angeschrieben und gebeten, die Dacheindeckung zu ändern. Schließlich habe er in seinem Antrag entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans ein rotes Dach angegeben, das dann auch genehmigt wurde. Derzeit liegt der Stadt ein Antrag auf Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans vor.

    Landrat Hans-Joachim Weirather ist alles andere als glücklich über den Fall. Ein Bebauungsplan ist eine gemeindliche Satzung. „Sie ist rechtlich verbindlich.“ Daran gebe es keinen Zweifel. Die Stadt Mindelheim habe kein gesteigertes Interesse, hier tätig zu werden. Aber vor dem Gesetz seien alle gleich. Wie der Gordische Knoten durchtrennt werden kann, da hat Weirather noch keine Antwort parat.

    Den Kommentar unseres Autors lesen Sie hier:

    Warum muss ein Hausdach unbedingt rot sein?

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