Weil sie im April 2020 in einer Obdachlosenunterkunft in Memmingen einen Nachbarn mit einer Bratpfanne attackiert und mit einem Küchenmesser auf ihn eingestochen hatte, ist eine 27-Jährige wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. (Mehr über den Fall erfahren Sie hier: Totschlag-Prozess: Auf einmal stach die Frau mit einem Messer zu)
Die Unterallgäuerin stach so heftig zu, dass sich die Klinge des Messers verbog
In der Begründung des Urteils führte Richter Christian Liebhart unter anderem aus, dass die Angeklagte, die vermindert schuldfähig war, mit einem Küchenmesser „mindestens dreimal wuchtig auf den Brustkorb des Opfers eingestochen habe, bis sich die Klinge verbog. Sie habe zumindest „einen bedingten Tötungsvorsatz“ gehabt. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass das Messer nicht tiefer in den Brustkorb eingedrungen ist und das Opfer nur oberflächliche Verletzungen erlitt. Staatsanwältin Patricia Fink hatte fünf Jahre und vier Monate gefordert. Verteidigerin Anja Mack hatte eine Tötungsabsicht ihrer Mandantin verneint und eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung für ausreichend gehalten.
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