Wenn der Richter am Ende eines Prozesses das Urteil verkündet, tut er das „im Namen des Volkes“. Dass das nicht nur eine Redewendung ist, verdeutlichen die Schöffen. Die Männer und Frauen sitzen in vielen Verhandlungen als ehrenamtliche Richter mit auf der Richterbank und bringen ihre Lebenserfahrung und ihr natürliches Rechtsempfinden in die Urteilsfindung ein – und erfüllen so einen Auftrag, der sich aus Artikel 88 der Bayerischen Verfassung ergibt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volk mitwirken.“
Memmingen