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Memmingen: Prozess: 84-Jähriger geht mit Messer auf Neffen los

Memmingen

Prozess: 84-Jähriger geht mit Messer auf Neffen los

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    Das Memminger Landgericht musste die Frage beantworten, ob ein dementer 84-Jähriger nach Angriffen auf seinen Neffen weiterhin gefährlich ist - und wo er künftig untergebracht wird.
    Das Memminger Landgericht musste die Frage beantworten, ob ein dementer 84-Jähriger nach Angriffen auf seinen Neffen weiterhin gefährlich ist - und wo er künftig untergebracht wird. Foto: Kurz Kraus (Archivbild)

    Es war eine Verhandlung wie sie vor der zweiten Strafkammer des Memminger Landgerichts nicht alle Tage vorkommt. Im Mittelpunkt stand nämlich weniger die Schuldfrage, als die, was nun mit dem Täter geschehen soll. Denn der ist 84 Jahre alt und laut dem psychiatrischen Gutachter Thomas Hutterer dement. Er habe deshalb nicht gewusst, was er tat, als er im Januar dieses Jahres seinen Neffen einmal mit einem Axtstiel und einmal mit einem Messer angriff. Zu klären war nun, ob der schmächtige, eher gebrechlich wirkende Mann, weiterhin eine Gefahr darstellt und wo er künftig untergebracht wird.

    Beide Vorfälle endeten zwar glimpflich, hätten nach Einschätzung von Gerichtsmediziner Horst Bock aber auch ganz anders, im schlimmsten Fall sogar tödlich, ausgehen können. Angeklagt war der Unterallgäuer deshalb wegen schwerer Körperverletzung und Bedrohung.

    Auslöser für die Angriffe des Unterallgäuers auf seinen Neffen sollen dessen Mietschulden gewesen sein

    Ende Januar war er laut Anklageschrift mit einem Axtstiel bewaffnet zu seinem Neffen gegangen, der im Haus des Seniors im zweiten Stock ein Zimmer bewohnt. Weil er die Miete nicht gezahlt haben soll, wollte er dem sitzenden 58-Jährigen offenbar mit dem Holzstiel auf die Knie schlagen. Dabei soll er gerufen haben: „Mietnomaden gehören alle totgeschlagen.“ Weil der Neffe den Angriff jedoch bemerkte und aufsprang, schlug ihm sein Onkel stattdessen auf den Kopf. Folge sei ein Bluterguss gewesen, so der Neffe, dem es gelang, seinem Onkel den Holzstiel abzunehmen. Als er wenige Tage später vom Gerichtsmediziner untersucht wurde, konnte der allerdings kein Hämatom feststellen. Möglicherweise sei es durch den Schlag zu einer Hautrötung gekommen, so der Arzt. Er war eingeschaltet worden, weil der 84-Jährige seinen Neffen nur drei Tage später erneut angriff, diesmal mit einem Küchenmesser.

    Zum Ablauf der Attacke machte der Frührentner widersprüchliche Angaben: Bei einer Tatrekonstruktion mit der Polizei hatte er angegeben, unter zwei Decken im Bett gelegen und seinem Onkel den Rücken zugewandt zu haben, als der morgens gegen sieben Uhr mit den Worten „Ich stech’ dich ab, du Mietnomade“ in sein Zimmer trat. Der Onkel habe dann mit der knapp 20 Zentimeter langen Klinge zunächst in die Decken gestochen und ihn schließlich, als er sich im Bett aufsetzte und versuchte, den Angriff abzuwehren, an der Brust und am Unterarm verletzt.

    Im Prozess schildert der Neffe den Ablauf des Messer-Angriffs anders als bei der Polizei

    Tatsächlich hatte die Spurensicherung an der Decke Risse entdeckt, die von dem Messer hätten stammen können. Vor Gericht wartete der Neffe jedoch mit einer anderen Version auf: Die Risse führte er nun auf das Alter der Decke und die Katzen im Haus zurück. Außerdem habe er sich, als er den Onkel bemerkte, sofort an die Bettkante gesetzt und dort zwei Stiche abbekommen. Auch wenn Gerichtsmediziner Bock sie in seinem Gutachten als „Piekser“ einordnete, bei denen die Haut lediglich oberflächlich verletzt worden sei, sah es der Neffe nun an der Zeit, die Polizei einzuschalten. Denn im Dezember hatte der Onkel schon einmal mit einem Baseballschläger und einem Stemmeisen in seinem Zimmer gestanden, ihn aber wohl lediglich bedroht und nicht zugeschlagen. Auch damals habe ihn der Onkel als Mietnomaden und Idioten beschimpft.

    Einem Beamten gegenüber hatte der Neffe eingeräumt, mit der Miete in Verzug gewesen zu sein. Bei einem weiteren Verhör wusste er wiederum nicht, ob er überhaupt Miete zahlen muss – einen Mietvertrag gebe es jedenfalls nicht – und vor Gericht gab er schließlich an, seinem Onkel das Geld immer Ende des Monates gegeben zu haben. „Aber der kam ein paar Tage später wieder daher und wollte Geld“, so der Neffe. „Der ist ja nicht ganz richtig im Kopf und fragt jeden Tag, welcher Tag heute ist.“

    Als ihn der 84-Jährige mit dem Messer attackierte, habe er ihn angeschrien. Daraufhin habe der Onkel von ihm abgelassen und sich sogar entschuldigt. Auch den Polizisten gegenüber, die nach der Anzeige des Neffen zu ihm kamen, zeigte er sich kooperativ. Auf den Vorfall mit dem Messer angesprochen sei er dann jedoch schnell in Rage geraten und habe gegen Mietnomaden gewettert, sagten zwei der Beamten vor Gericht. Dabei habe er auch zugegeben, dass er seinen Neffen abstechen wollte, und deutlich gemacht, dass er auch dazu stehe. „Er war relativ gefasst“, erinnerte sich einer der Polizisten. Im Gespräch mit einem anderen Beamten stritt der 84-Jährige zunächst ab, mit seinem Mieter verwandt zu sein. „Es wirkte so, als wollte er auf keinen Fall etwas mit ihm zu tun haben“, so der Ermittler. Später gab er zu, dass es sich um seinen Neffen handle – und auch, dass er versucht habe ihn umzubringen. Es sei nur schade, dass es nicht geglückt ist.

    Der Gutachter kommt vor dem Landgericht zu dem Ergebnis, dass der 84-jährige Unterallgäuer weiterhin gefährlich ist

    Dass dem so war, bezeichnete der Gerichtsmediziner als puren Zufall. Weil der Axtstiel bereits ein vergleichsweise hohes Eigengewicht habe, müsse „die Ausholbewegung gar nicht mehr so groß sein“, um – etwa durch eine Blutung im Gehirn – das Leben zu gefährden. Gleiches gelte für die Messerattacke: Hier handele es sich um ein dynamisches Geschehen, bei dem der Angreifer weder abschätzen könne, wie tief er zusticht, noch, wie das Opfer reagiert: Es hätte auch erschrocken aufspringen und direkt in die Klinge laufen können.

    Der psychiatrische Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die kognitiven Fähigkeiten des 84-Jährigen durch die Demenz massiv beeinträchtigt seien und sich sein Zustand nicht mehr bessern werde. „Die Gefährlichkeit wird fortbestehen“, lautete sein Urteil. Zwar halte sich die Gefährdung in einem überschaubaren Rahmen und der Senior wäre seiner Einschätzung nach in eine entsprechenden Heim „gut zu führen“, aber eine Fremdgefährdung sei nicht auszuschließen – „wenn die Konstellation stimmt“. Er glaubt, dass der Onkel den Neffen wahnhaft verarbeitet haben könnte. Dafür sprächen auch die Messer, mit denen sich der Senior im Haus umgeben hatte. „Womöglich fühlte er sich bedroht oder hat den Neffen als fremd wahrgenommen“, so der Gutachter. Er empfahl die Unterbringung im Heim, der sich auch die Staatsanwältin und Verteidiger Werner Hamm in ihren Plädoyers sowie schließlich auch die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Schuhmaier in ihrem Urteil anschlossen.

    Da ein entsprechender Heimplatz bislang aber nicht gefunden wurde, ordnete sie an, dass der 84-Jährige vorerst weiter im Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren bleiben muss. Den Senior, der der Verhandlung wohl in weiten Teilen nicht folgen konnte, tröstete sie damit, dass er künftig nicht mehr auf der Station eingesperrt sei. Dem Neffen hatte sie zuvor geraten, sich dringend eine neue Wohnung zu suchen.

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