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Memmingen: Mit Teppichmesser in der Tasche eine Knoblauchpresse gestohlen

Memmingen

Mit Teppichmesser in der Tasche eine Knoblauchpresse gestohlen

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    Wegen Diebstahls mit Waffen gemäß Paragraf 244 des Strafgesetzbuches war ein 51-jähriger Mann angeklagt. Doch in der Verhandlung stellte sich die Situation anders dar.
    Wegen Diebstahls mit Waffen gemäß Paragraf 244 des Strafgesetzbuches war ein 51-jähriger Mann angeklagt. Doch in der Verhandlung stellte sich die Situation anders dar. Foto: Kraus

    „Dumm gelaufen“, könnte man sagen. Weil ein Ladendieb bei der Tatausführung ein Teppichmesser mit sich führt, landet sein Fall als „Diebstahl mit Waffen“ auf dem Tisch von Amtsrichter Nicolai Braun.

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