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Memmingen: Kindesmissbrauch: Beim Zelten fingen die Übergriffe an

Memmingen

Kindesmissbrauch: Beim Zelten fingen die Übergriffe an

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    Wegen des Missbrauchs einer Fünfjährigen muss ein Mann aus dem Landkreis Landsberg ins Gefängnis.
    Wegen des Missbrauchs einer Fünfjährigen muss ein Mann aus dem Landkreis Landsberg ins Gefängnis. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Das Mädchen war mit ihrem Stiefvater im Garten beim Zelten. Nachts soll dieser sein Handy oder Tablet herausgeholt und ihr darauf einen Porno gezeigt haben. Später in dieser Nacht kam es laut Staatsanwaltschaft zum ersten sexuellen Übergriff des Mannes auf das Mädchen. Vor dem Memminger Landgericht begann nun der Prozess gegen den heute 47-jährigen Memminger.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich in den folgenden 16 Monaten noch insgesamt zehn Mal im Bad und Schlafzimmer des Hauses der Familie an dem Kind vergangen zu haben. Dabei soll der Mann seine Stieftochter im Intimbereich berührt haben, beziehungsweise das Mädchen dazu gebracht haben, ihn zu berühren. Zum Geschlechtsverkehr kam es demnach nicht. Die Mutter des Mädchens war während der Taten jeweils beim Arbeiten oder auf Fortbildungen.

    Angeklagter lernte Frau im Internet kennen und zog dann nach Memmingen

    Die Mutter lernte der Mann 2012 im Internet kennen. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er in einer Gemeinde am Bodensee und arbeitete dort als Handwerker. Bald darauf zog der Angeklagte zu ihr nach Memmingen. Dort arbeitete er dann ebenfalls als Handwerker für ein ortsansässiges Unternehmen. Ein Jahr danach fand die Hochzeit statt. Damals war das spätere Opfer fünf Jahre alt. Der Mann sei deshalb eine Vaterfigur für das Mädchen gewesen, betonte Rechtsanwalt Tino Brückner, der die Geschädigte als Nebenkläger vertritt. Dieses Vertrauensverhältnis habe der Angeklagte mit seinen Taten ausgenutzt.

    Fünf Jahre nach der Hochzeit soll es laut Staatsanwaltschaft zum ersten sexuellen Übergriff im Zelt im Garten gekommen sein. Dem Mädchen soll der Angeklagte gesagt haben, sie dürfe ihrer Mutter nichts von den Vorfällen erzählen. Diese traute sich deshalb erst im Dezember vergangenen Jahres, ihrer Mutter von den sexuellen Übergriffen zu erzählen. Drei Monate später, im Februar dieses Jahres, nahmen Polizisten den Mann fest. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Memmingen.

    Volles Geständnis vor dem Memminger Landgericht

    Am Memminger Landgericht stimmten Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Angeklagter und Verteidiger nun einer sogenannten Verständigung zu. Der Vorsitzende Richter Christian Liebhart stellte einen Strafrahmen von mindestens sieben Jahren und höchstens sieben Jahren und neun Monaten in Aussicht, falls der Angeklagte die Taten vollumfänglich gesteht. Der Mann ließ daraufhin von seinem Anwalt ein grundsätzliches Geständnis vorlesen. „Mein Mandant räumt den Sachverhalt vollumfänglich ein und stellt sich der Verantwortung. Die Motivation meines Mandanten hierfür ist es, dem Mädchen eine Aussage zu ersparen“, teilte der Verteidiger mit.

    Das Mädchen leide bis heute schwer unter den Taten, sagte Rechtsanwalt Brückner. Sie befinde sich in psychologischer Behandlung und könne noch immer nicht alleine in ihrem Bett schlafen oder alleine im Garten herumlaufen. Anfangs habe ihre Mutter auch mit ihr auf das Klo gehen müssen. Das Mädchen habe ständig Angst, der Angeklagte könne wieder auf dem Grundstück der Familie auftauchen. Als Folge der Taten hätten sich auch ihre Konzentrationsfähigkeit und ihre Schulnoten verschlechtert. Brückner forderte deshalb mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld von dem Angeklagten.

    Vor seiner Ehe mit Memmingerin bereits verheiratet gewesen

    Vor seiner Ehe mit der Memmingerin war der Angeklagte bereits einmal verheiratet. Aus dieser Beziehung hat er drei erwachsene Kinder. Zu diesen habe er wegen anhaltender Streitereien mit seiner Ex-Frau allerdings keinen Kontakt mehr, sagte der Mann vor Gericht. Der Prozess wird am Donnerstag, 10. September, ab 9.30 Uhr am Memminger Landgericht fortgesetzt.

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