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Memmingen: Gerichtsprozess um Axt-Angriff nach einer Hochzeitsfeier

Memmingen

Gerichtsprozess um Axt-Angriff nach einer Hochzeitsfeier

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    Eine türkisch-albanische Hochzeit endete in Memmingen mit einem heftigen Streit. Später kommt eine Axt zum Einsatz. Nun kam der Fall vor das Memminger Schöffengericht.
    Eine türkisch-albanische Hochzeit endete in Memmingen mit einem heftigen Streit. Später kommt eine Axt zum Einsatz. Nun kam der Fall vor das Memminger Schöffengericht. Foto: Symbolfoto: Fotolia/Volker Witt

    Angeklagte, die sich nur verteidigt haben, Zeugen, die nicht wirklich etwas gesehen haben oder sich nicht mehr erinnern können, ein Geschädigter, der erst gar nicht gekommen ist – leicht hatte es das Schöffengericht Memmingen unter Vorsitz von Richter Nicolai Braun in diesem Fall wirklich nicht. Und ob eine schon länger schwelende Fehde zwischen einer türkischen und einer albanischen Familie mit der Verurteilung zweier Männer im Alter von 61 und 39 Jahren wirklich befriedet ist, darf bezweifelt werden.

    Streit ums Geld bei türkisch-albanischer Hochzeit

    Die Geschichte beginnt vor rund zwei Jahren. Die Tochter eines Albaners heiratet den jüngsten Sohn des älteren türkischen Angeklagten. Zunächst scheinbar in allseitigem Einvernehmen. Kurz vor der Hochzeit aber gibt es Streit. Warum, lässt sich nicht eindeutig klären. „Er wollte plötzlich Geld von mir, viel Geld, das ich in den Hausbau investieren wollte“, sagt der junge Ehemann als Zeuge vor Gericht.

    Danach kommt es über ein Jahr lang zu wechselseitigen Beleidigungen. Immer wieder habe der albanische Vater gedroht, seinen Kontrahenten „den Kopf abzuschneiden“. Klärende Gespräche führen offenbar zu nichts. An einem Samstag im Oktober des vergangenen Jahres trifft der Albaner auf dem Jahrmarkt in Memmingen auf seine Tochter und seinen Schwiegersohn. Er beschimpft beide erneut auf das Übelste.

    Es kommen Messer, Axt und Stahlrohr zum Einsatz

    Zwei Tage später kommt es zur Eskalation. Was wirklich passiert ist, lässt sich durch die Beweisaufnahme vor Gericht nicht eindeutig klären. Staatsanwältin Elisabeth Kienig verliest die Anklageschrift: Demnach fahren der türkische Familienvater und sein ältester Sohn bei der albanischen Familie in Memmingen vor und gehen mit einem Messer, einer Axt und einem Stahlrohr auf ihre Kontrahenten los. Es kommt zu einem Gerangel, schwere Verletzungen bleiben aus.

    Als die Polizei kommt, flüchtet der jüngere der beiden Angreifer in seinem Auto, wird aber noch in der Nähe des Tatorts von der Polizei gestellt. Der 61-Jährige bleibt vor Ort, spricht aber kein Deutsch. So ist es für eine junge Polizeibeamtin äußerst schwierig, mit den anwesenden Personen die nahe liegenden Fragen zu klären: Wer? Gegen wen? Womit? Warum?

    Schließlich werden die Ermittlungen der Polizeiinspektion Memmingen an einen Beamten im Tagesdienst übergeben. Und weil im Fluchtwagen des 39-Jährigen tatsächlich ein Messer und eine Axt gefunden werden, landen die beiden Türken vor Gericht.

    Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

    Man habe nur reden wollen, lautet ihre Aussage. Dann sei man unter anderem mit einer Holzlatte angegriffen worden und habe sich verteidigt. Für den Geschädigten, den albanischen Familienvater, steht zwar eine Dolmetscherin parat. Er aber zieht es vor, der Verhandlung unentschuldigt fernzubleiben. Die Polizei wird losgeschickt. Er soll nach dem Willen des Gerichts auf die Schnelle vorgeführt werden, denn er gilt als wichtigster Zeuge. Die Beamten der Polizeiinspektion Memmingen aber können ihn nicht antreffen.

    Nach längerer Beratung gibt Richter Braun den Anwälten Theresa Pilz und Tino Brückner zu verstehen, dass er trotzdem gewillt ist, die beiden Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Die ringen im übertragenen Sinn mit sich und ihren Mandanten. Es kommt zu einem „Rechtsgespräch“ hinter verschlossenen Türen.

    Am Ende wird aus einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs eine mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangene und daher ebenfalls gefährliche Körperverletzung. Beide Angeklagten werden zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Rechtskräftig aber ist das Urteil noch nicht.

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