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Maristeninternat: Mindelheim: Internatsleiter missbraucht 13-Jährigen

Maristeninternat

Mindelheim: Internatsleiter missbraucht 13-Jährigen

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    Das Maristeninternat in Mindelheim. Bild: Johann Stoll
    Das Maristeninternat in Mindelheim. Bild: Johann Stoll

    Der langjährige frühere Leiter des Maristeninternats in Mindelheim, Frater G., ist gestern von einem Schöffengericht in Landshut wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

    Der Frater legte ein Geständnis ab und ersparte so dem heute 20-jährigen Opfer eine Zeugenaussage.

    Der Fall wurde in Landshut verhandelt, weil der Frater seit knapp einem Jahr im Maristenkloster Furth lebt. Er ist dort als Küchenhilfe, Kurierfahrer und Gartenarbeiter eingesetzt. Der Angeklagte sagte wörtlich: "Ich bin dort Mädchen für alles". Weil er bereits einschlägig vorbestraft ist, summiert sich die Freiheitsstrafe auf insgesamt ein Jahr und sechs Monate. Die Bewährungszeit läuft drei Jahre.

    Die Tat geschah im Fürstentum Liechtenstein. Zwischen dem 21. und 23. Februar 2004 waren Jugendliche der Maristenfeuerwehr mit dem Frater auf einer Berghütte in Silum, wie aus der Anklageschrift von Staatsanwalt Markus Nikol hervorging. Die Maristenfeuerwehr hatte der Frater aufgebaut und mit viel Herzblut ehrenamtlich geleitet. Nicht zuletzt deswegen genoss er hohes Ansehen in Mindelheim.

    Der damals 43-jährige Frater schlief im gleichen Schlafraum wie sein Opfer. Nachdem sich der Jugendliche abends mit Boxershorts und Unterhemd bekleidet ins Bett zum Schlafen gelegt hatte, näherte sich der Internatsleiter kurze Zeit später. Er legte sich in das Bett des Kindes. Weiter verlas der Staatsanwalt: "Ohne ein Wort zu wechseln, fasste der Angeschuldigte unter der Bettdecke unter die Boxershorts des Kindes und umfasste mindestens zehn bis 15 Minuten lang dessen Glied".

    Diese Tat räumte der Frater über seinen Augsburger Anwalt Nikolaus Fackler ein. Der Angeklagte bedauere in vollem Umfang. Ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen war der Frater bereits am 26. August 2008 vom Amtsgericht Memmingen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich im Maristeninternat in Mindelheim. Mehrere Jugendliche waren an Pfingsten 2004 bei den Maristen in Recklinghausen. Zurück im Internat in Mindelheim war ein Jugendlicher geblieben, allein mit dem Frater.

    Dem 15-Jährigen hatte dieser dann unter die Hose gefasst und "das Gesäß intensiv gestreichelt", wie der Vorsitzende Richter Bernhard Suttner aus dem damaligen Urteil verlas. Die Bitte des Fraters, die Nacht gemeinsam zu verbringen, hatte der Jugendliche ausgeschlagen.

    Im September 2007 war der Frater überraschend von seinem Posten in Mindelheim abberufen worden. Ein Mitbruder hatte damals gegenüber der Öffentlichkeit erklärt, der Frater werde wegen seiner großen Fähigkeiten an noch verantwortungsvollerer Stelle eingesetzt.

    Im Frühjahr 2010 räumten die Maristen dann auf öffentlichen Druck hin ein, dass Frater G. wegen einer sexuellen Verfehlung verurteilt worden war.

    Der Wind hat sich inzwischen gedreht. Der Maristenorden hat dem sündigen Mitbruder längst einen strengen Verhaltenskodex auferlegt. Ziel ist, den Mann von jeglichen Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Der Leiter des Klosters in Furth legte dem Gericht einen Sicherheitsplan vor. Der Angeklagte müsse sich stets abmelden, wenn er das Kloster verlassen wolle. Ein Kontakt zur 300 Meter entfernten Schule bestehe für den Angeklagten nicht.

    Der Staatsanwalt sprach von einer "lebenslänglichen Sicherungsverwahrung" durch den Orden. Der Vorsitzende Richter nannte das Verhalten des Maristenordens "ein lobenswertes Beispiel der Gefahrenabwehr". Dies habe ihn angenehm überrascht.

    Das Gericht war etwas unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten geblieben. Die Verteidigung hatte als Gesamtstrafe 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Staatsanwalt Nikol wertete zugunsten des Angeklagten dessen Geständnis. Auch liege die Tat bereits sieben Jahre zurück. Günstig wirkte sich auch das Sicherheitskonzept des Ordens aus.

    Der Verurteilte muss seine laufende Psychotherapie fortsetzen. Alle zwei Wochen fährt er dazu nach Mainz. Alle drei Monate muss er dem Gericht einen Bericht über die Therapie vorlegen.

    Negativ verbuchte das Gericht, dass der Frater noch im Oktober 2007 jeglichen Kontakt zu Minderjährigen abgestritten hatte. "Was kommt da noch nach?", fragte der Richter. Ihn erinnere das sehr an das totale Abstreiten einer Watschn des früheren Augsburger Bischofs Mixa.

    Ob die Akte mit dem gestrigen Urteil geschlossen ist, ist unklar. Richter Suttner erinnerte an mehrere durch die Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Verjährung oder Geringfügigkeit eingestellte Verfahren gegen den Frater. Sollte doch noch ein Missbrauchsfall aktenkundig werden, werde der Frater nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, warnte der Richter. Womöglich strengt das Fürstentum Liechtenstein noch ein eigenes Strafverfahren an, da sich die Tat auf seinem Hoheitsgebiet zugetragen hat. Johann Stoll

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